Folia Theologica 18. (2007)

Markus Müller: Die Berufung im kanonischen Prozessrecht

156 M. MULLER einverstanden sind (vgl. c. 1600 § 1, 1° CIC), in Prozessen von öf­fentlichem Interesse nach Anhören der Parteien, falls ein schwer­wiegender Grund vorliegt und falls Betrug und Beeinflussung aus­geschlossen werden können (vgl. c. 1600 § 1, 2° CIC); und schließ­lich, wenn im Falle einer Nichtberücksichtigung neuer Beweise die Gefahr eines ungerechten Urteils bestände (vgl. c. 1600, 3° CIC). 3.3 Erlöschen der Rechtshängigkeit Das Berufungsverfahren erlischt gemäß c. 1520 CIC, wenn die Parteien innerhalb von sechs Monaten ohne Hinderungsgründe keine Prozesshandlung vorgenommen haben. Die Rechtshängig­keit erlischt gemäß der cc. 1636 i. V. m. 1525 CIC ebenfalls durch ei­nen vom Richter zugelassenen Verzicht auf die Berufung. Das Ur­teil wird rechtskräftig (vgl. c. 1641, 3° CIC). 4. Wirkung der Berufung Die Wirkung der Berufung besteht einerseits in einem Devolu­tiveffekt, denn mit der Vorlage der Berufung geht die Streitsache zur angerufenen höheren Instanz über; im Prozessrechtsverhältnis tritt das Berufungsgericht an die Stelle des vorinstanzlichen27. Zu­mindest im „processus contentiosus" hat die Berufung andererseits auch aufschiebende Wirkung, also Suspensiveffekt, indem die rechtlichen Folgen und auf diese Weise die Vollstreckbarkeit des Urteils behindert werden (vgl. c. 1638 CIC), es sei denn, dass be­stimmte Umstände vorliegen, die eine vorläufige Vollstreckung rechtfertigen (vgl. c. 1650 § 2 CIC). Insgesamt gilt aber das bewährte Prinzip: „Lite pendente, nihil innovetur" (c. 1512, 5° CIC). III. Das Berufungsverfahren im kanonischen Ehenichtigkeitsprozess 1. Die Instruktion Dignitas connubii vom 25. Januar 2005 Am 25. Januar 2005 erließ das Pontificium Consilium de Legum Textibus ( = PCLT) als Instruktion Dignitas connubii ( = DC) eine eige­ne Eheprozessordnung ( = EPO) für diözesane und interdiözesane Gerichte, welche am 8. November 2004 durch den Papst approbiert 27 Vgl. LÜDICKE, K., in: MK 1638, 3 (Stand: 42. Ergänzungslieferung April 2007).

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