Folia Theologica 18. (2007)
Josef Ammer: Das Motu Proprio Papst Benedikts XVI. zur Änderung des Papstwahlgesetzes "Universi Dominici Greigs"
ÄNDERUNG DES PAPSTWAHLGESETZES 13 VI. statt zwei Dritteln hier sogar 100% Zustimmung verlangte) - Hürde aufzustellen. Allerdings wäre es wohl sinnvoll gewesen, an dieser Stelle des Übergangs zu den Sonderwahlformen zumindest eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu verlangen, um wahltaktisches Verhalten besser auszuschließen. An dieser Änderung Johannes Pauls II. nun hatten sich die Besorgnisse vieler Persönlichkeiten, darunter auch Kanonisten, festgemacht, die deshalb eine Rückkehr zur Zwei-Drittel-Mehrheit in jedem Falle wünschten, so dass jeder gewählte Papst eine qualifizierte Mehrheit der Kardinäle hinter sich wissen konnte. Auch wenn Papst Benedikt XVI. bei seiner eigenen Wahl nun eine große Mehrheit der Kardinäle auf sich vereinigen konnte und auch seine Wahl wie alle Papstwahlen im 20. Jahrhundert27 weit vor dem hier in Rede stehenden "schwierigen" Moment eines Konklaves erfolgt ist, hat er nun doch die schon an seinen Vorgärtger herangetragenen Bedenken aufgegriffen und ihnen in einem autoritativen Gesetzgebungsakt zu begegnen gesucht. 2. Die Neuerungen Benedikts XVI. Papst Benedikt XVI. ersetzt durch sein Motu Proprio die gesamte Nr. 75 der Apostolischen Konstitution seines Vorgängers, wobei er sich nicht auf die Sicherstellung der bei jedem Wahlgang geltenden Zwei-Drittel-Mehrheit für die erfolgreiche und gültige Papstwahl beschränkt, sondern, wie schon der Titel des Motu Proprio sagt, einige Änderungen in den Normen für die Papstwahl28, wenn auch ausschließlich in der Nr. 75, einführt. Analog zu den drei in Nr. 74 genannten Tagen, die jeweils dem Gebet, der Aussprache und einer mahnenden Ansprache gewidmet sind, bevor ihnen dann jeweils sieben Wahlgänge folgen, führt Papst Benedikt nach den 33 bzw. 34 erfolglosen Wahlgängen statt einer vom Camerlengo zu leitenden Diskussion nun einen weiteren Tag ein, der dem Gebet, der Besinnung und dem Dialog gewidmet sein soll. 27 28 27 3Vgl. AMMER, Josef, Die Konklaven des 20. Jahrhunderts, in: Klerusblatt 84 (2004), Nr. 1,9-12. 28 Der Text lautet: „de aliquibus mutationibus in normis de electione Romani Pontificis“.