Folia Theologica 17. (2006)

István Pákozdi: Zur Theologie des Ablasses

164 I. PAKOZDI ten, solche zu gewähren. Daneben aber spricht das Konzil den Wunsch aus, die Missbräuche, die sich auf dem Gebiet der Ablässe eingeschlichen haben und die Anlass für die Schmähungen der Ket­zer sind, auszubessern und zu beheben. „Deswegen wird mit diesem Beschluss allgemein angeord­net, dass allem bösen Gewinnstreben hinsichtlich der Ab­lassgewährung ein Ende bereitet werden muss". 5 Das Wesentliche davon wiederholte Papst Benedikt XIV. in sei­ner Anordnung „Nuper ad Nos" (16. März 1743): „Die apostolische und die kirchliche Tradition muss ange­nommen und in Ehren gehalten werden. Christus hat der Kirche die Vollmacht über die Ablässe übertragen, deren Praxis für das Christenvolk außerordentlich heilbringend ist".6 Zuletzt regelte Papst Paul VI. die Ablasspraxis, als er darauf hin­wies: Jesus Christus selbst ist die Schatzkammer der Kirche, mit der die Werke der Heiligen eng Zusammenhängen. Daran kann die Kir­che auf Grund ihrer Zuständigkeit durch den Ablass mit ihrer wirk­samen Fürsprache anknüpfen. Der Ablass erlässt nicht nur zeitliche Strafen, sondern spornt auch zu einem in Christus erneuerten Le­ben an. Es steht den Gläubigen frei zu entscheiden, ob sie diese Möglichkeit wahrnehmen möchten. Der unvollkommene Ablass darf nicht zeitlich begrenzt sein.7 Die Frage der Gewissheit hin­sichtlich der Ablassgewinnung, „der sofortigen Befreiung von allen Strafen des Fegefeuers" tauchte schon früher auf, z. Bsp. in Verbindung mit den mit Privile­gien ausgestatteten Altären (altare privilegiatum). Die diesbezügli­che Antwort der Bußkongregation von 1840 weist darauf hin, dass das Ausmaß des Ablasses „von Ermessen und Billigung des Erbarmens Gottes" 8 5 DS 1835, s. H. DENZ1NGER - P. HÜBERMANN, Hitvallások, S.427 6 DS 2537, s. H. DENZINGER - P. HÜNERMANN, a.a.O., S.500 7 Papst PAUL VI., Indulgentiarum doctrina, apostolische Anordnung zur Neuregelung der Ablassfrage, (ungarisch s. Bűnbocsánat és Oltáriszentség, Budapest 1976, S.321-334). s. a. W. Beinert: a.a.O., S.72-73 8 DS 2750, s. H. Denzinger - P. Hünermann: a.a.O., S.546

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