Folia Theologica 17. (2006)
István Pákozdi: Zur Theologie des Ablasses
164 I. PAKOZDI ten, solche zu gewähren. Daneben aber spricht das Konzil den Wunsch aus, die Missbräuche, die sich auf dem Gebiet der Ablässe eingeschlichen haben und die Anlass für die Schmähungen der Ketzer sind, auszubessern und zu beheben. „Deswegen wird mit diesem Beschluss allgemein angeordnet, dass allem bösen Gewinnstreben hinsichtlich der Ablassgewährung ein Ende bereitet werden muss". 5 Das Wesentliche davon wiederholte Papst Benedikt XIV. in seiner Anordnung „Nuper ad Nos" (16. März 1743): „Die apostolische und die kirchliche Tradition muss angenommen und in Ehren gehalten werden. Christus hat der Kirche die Vollmacht über die Ablässe übertragen, deren Praxis für das Christenvolk außerordentlich heilbringend ist".6 Zuletzt regelte Papst Paul VI. die Ablasspraxis, als er darauf hinwies: Jesus Christus selbst ist die Schatzkammer der Kirche, mit der die Werke der Heiligen eng Zusammenhängen. Daran kann die Kirche auf Grund ihrer Zuständigkeit durch den Ablass mit ihrer wirksamen Fürsprache anknüpfen. Der Ablass erlässt nicht nur zeitliche Strafen, sondern spornt auch zu einem in Christus erneuerten Leben an. Es steht den Gläubigen frei zu entscheiden, ob sie diese Möglichkeit wahrnehmen möchten. Der unvollkommene Ablass darf nicht zeitlich begrenzt sein.7 Die Frage der Gewissheit hinsichtlich der Ablassgewinnung, „der sofortigen Befreiung von allen Strafen des Fegefeuers" tauchte schon früher auf, z. Bsp. in Verbindung mit den mit Privilegien ausgestatteten Altären (altare privilegiatum). Die diesbezügliche Antwort der Bußkongregation von 1840 weist darauf hin, dass das Ausmaß des Ablasses „von Ermessen und Billigung des Erbarmens Gottes" 8 5 DS 1835, s. H. DENZ1NGER - P. HÜBERMANN, Hitvallások, S.427 6 DS 2537, s. H. DENZINGER - P. HÜNERMANN, a.a.O., S.500 7 Papst PAUL VI., Indulgentiarum doctrina, apostolische Anordnung zur Neuregelung der Ablassfrage, (ungarisch s. Bűnbocsánat és Oltáriszentség, Budapest 1976, S.321-334). s. a. W. Beinert: a.a.O., S.72-73 8 DS 2750, s. H. Denzinger - P. Hünermann: a.a.O., S.546