Folia Theologica 17. (2006)
Imre Koncsik: Künstliche Intelligenz - was kann die Dogmatik zur Diskussion beitragen?
112 I. KONCSIK nicht näher bestimmte und daher vertiefender Forschung anheim gestellte - Heilsnotwendigkeit der Kirche auch auf die Nichtchristen. „Die Kirche ist Sakrament des Heiles für die ganze Menschheit, und ihre Tätigkeit beschränkt sich nicht auf jene, die die Heilsbotschaft annehmen." (RM 20). Der Kirche kommt „eine spezifische und notwendige Rolle" zu (RM 18) in der Heilsordnung für alle, was die stellvertretende Funktion der Kirche für alle Externen voraussetzt. Denn in diesem Fall wirkt die „Gnade, die sie zwar nicht förmlich in die Kirche eingliedert - obschon sie geheimnisvoll mit ihr verbunden sind -, aber ihnen in angemessener Weise innerlich und äußerlich Licht bringt." (RM 10). - Doch: kommt der Kirche als in- strumentell gesicherte Gnadenmittlerin eindeutig dieselbe Heilsbedeutung wie Christus als dem Gnadenspender zu? Die Frage zielt auf den Effekt der heilsmittlerischen Funktionen, also auf die Folgeebene, sowie auf das Zusammenspiel von Grund (Christus) und Vermittlung (Kirche), also auf die Begründungsebene. Es fehlen Konzilserklärungen dazu, was genau unter der „universalen Heilsnotwendigkeit der Kirche" zu verstehen ist und worin sich ihre „spezifische und notwendige Rolle" zeigt. Der Modus ihrer Universalität bleibt ebenso offen wie die Klärung und Gewichtung der einzelnen Vermittlungsinstanzen der Gnade (Spender und Empfänger der Gnade: Gott, Christus, Kirche, Externe). Gibt es denn gar zwei grundverschiedene Weisen der Heilsvermittlung - einen direkte durch die Kirche und eine indirekte durch Christus? Die Kirche vermittelt das Heil v.a. durch die Sakramente (Sacrosanctum Concilium) sowie durch Leiturgia, Diakonia und Koinonia. Die erste Weise der Heilsvermittlung durch Leiturgia bleibt auf die kirchliche Versammlung beschränkt - wie steht es jedoch mit Diakonia und Koinonia? Bezüglich der genannten Heilsvermittlung „in voto" wird lehramtlich jedenfalls eine Kehre von Bellarmins „voto essere in Ecclesia", also von der klassische Rede von einer „impliziten" oder „unsichtbaren" Kirchenmitgliedschaft Ungetaufter zu einer gestuften Hinordnung aller Menschen zur katholischen Kirche vollzogen103. Demnach ist der 103 Das beginnt bereits bei PIUS XII, Enz. Mystici Corporis (29. Juni 1943), in: AAS 35 (1943), bes. 243, erstreckt sich über das II. Vat. (Lumen Gentium) und setzt sich fort bei Johannes Paul II fort (Redemptoris Missio, 10).