Folia Theologica 17. (2006)

Imre Koncsik: Künstliche Intelligenz - was kann die Dogmatik zur Diskussion beitragen?

112 I. KONCSIK nicht näher bestimmte und daher vertiefender Forschung anheim gestellte - Heilsnotwendigkeit der Kirche auch auf die Nichtchristen. „Die Kirche ist Sakrament des Heiles für die ganze Menschheit, und ihre Tätigkeit beschränkt sich nicht auf jene, die die Heilsbotschaft annehmen." (RM 20). Der Kirche kommt „eine spezifische und not­wendige Rolle" zu (RM 18) in der Heilsordnung für alle, was die stellvertretende Funktion der Kirche für alle Externen voraussetzt. Denn in diesem Fall wirkt die „Gnade, die sie zwar nicht förmlich in die Kirche eingliedert - obschon sie geheimnisvoll mit ihr ver­bunden sind -, aber ihnen in angemessener Weise innerlich und äußerlich Licht bringt." (RM 10). - Doch: kommt der Kirche als in- strumentell gesicherte Gnadenmittlerin eindeutig dieselbe Heilsbe­deutung wie Christus als dem Gnadenspender zu? Die Frage zielt auf den Effekt der heilsmittlerischen Funktionen, also auf die Folge­ebene, sowie auf das Zusammenspiel von Grund (Christus) und Vermittlung (Kirche), also auf die Begründungsebene. Es fehlen Konzilserklärungen dazu, was genau unter der „uni­versalen Heilsnotwendigkeit der Kirche" zu verstehen ist und wor­in sich ihre „spezifische und notwendige Rolle" zeigt. Der Modus ihrer Universalität bleibt ebenso offen wie die Klärung und Ge­wichtung der einzelnen Vermittlungsinstanzen der Gnade (Spen­der und Empfänger der Gnade: Gott, Christus, Kirche, Externe). Gibt es denn gar zwei grundverschiedene Weisen der Heilsvermitt­lung - einen direkte durch die Kirche und eine indirekte durch Christus? Die Kirche vermittelt das Heil v.a. durch die Sakramente (Sacrosanctum Concilium) sowie durch Leiturgia, Diakonia und Koinonia. Die erste Weise der Heilsvermittlung durch Leiturgia bleibt auf die kirchliche Versammlung beschränkt - wie steht es je­doch mit Diakonia und Koinonia? Bezüglich der genannten Heilsvermittlung „in voto" wird lehramt­lich jedenfalls eine Kehre von Bellarmins „voto essere in Ecclesia", also von der klassische Rede von einer „impliziten" oder „unsichtbaren" Kirchenmitgliedschaft Ungetaufter zu einer gestuften Hinordnung al­ler Menschen zur katholischen Kirche vollzogen103. Demnach ist der 103 Das beginnt bereits bei PIUS XII, Enz. Mystici Corporis (29. Juni 1943), in: AAS 35 (1943), bes. 243, erstreckt sich über das II. Vat. (Lumen Gentium) und setzt sich fort bei Johannes Paul II fort (Redemptoris Missio, 10).

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