Folia Theologica 16. (2005)

Peter Caban: Die grundlegende liturgiegeschichtliche Entwicklung des Krankensalbungssakramentes bis Vaticanum II.

DIE GRUNDLEGENDE 47 bracht. Vier Kanone (Kapitel) mit der Einleitung waren das Ergeb­nis der Konzilarbeit, die sich mit der prinzipiellen Formulierung der Krankensalbungssakramenteslehre befasst haben73 (14. Kon­zilssession - 25. November 1551). ln der Einleitung wird „die Letzte Ölung" wie vollständige Bußbeendigung im Leben des Kranken be­zeichnet und der Salbung muss sakramentale Beichte vorangehen. Das erste Kapitel behandelt die Salbungsstiftung durch Jesus Chri­stus, was Apostel Jakub den Gläubigen in seinem Brief promulgiert hat.74 Das zweite Kapitel spricht über der Fülle der sakramentalen Salbung, über ihre Fassung nach auch über ihre Einflüsse, das dritte Kapitel spricht über die Ausdiener und darin wird die Salbung mit dem Begriff s aeramentum exeuntium genannt. Das vierte Kapitel be­handelt die Ausdienenspraxis des Krankensalbungssakramentes. Das Tridentinische Konzil legt Akzent daran, dass der Apostoli­schen Überlieferung nach den Jakobusbriefesworten in der Kirche die Materie, die Form, der Ausdiener, der Empfänger und die Wir­kung dieses Sakramentes angeben. Der Römische nachtridentinische Katechismus vom Jahre 1566 (Catechismus Romanus ad parochos) folgt mit dem Salbungssakra­ment eine an Ewigkeit vorbereitende Linie - praeparatio ad gloriam. Nach dem Katechismus ist ein menschlebensbedrohliches Leiden wie notwendige Voraussetzung fürs Sakramentesausdienen, wobei die einzelne Lebensgefährdung nicht reicht (z.B. eine gefährliche Reise oder eine Hinrichtung). Das Salbungssakrament in der Praxis wird auch in Instructio pa­storalis (1768) Bischofs Raymund Antonius von Strassold erwähnt. Rituale Romanum75 Papstes Paulus V. von anno 1614 spricht über die Salbung in den Texten Ordo ministrandi Sacramentum extre­mae unctionis, die später ein Modell für das Krankensalbungssakra­mentesausdienen in den Ostkirchen werden. Das Salbungsschema in Rituale Romanum war folgend:76 73 Vgl. ders. 1716-1719. 74 Vgl.: KACZYNSKI, R.: Feier der Krankensalbung, in Gottesdienst der Kir­che, Teil 7,2 Sakramentliche Feiern 1/2, Regensburg 1992, S. 288. 75 Rituale Romanum Pauli Vpont. max. iussu editum. 1614. 76 Rituale Romanum, titulus 5. cap. 2.

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