Folia Theologica 16. (2005)

Géza Kuminetz: Die kanonische Form im lateinischen und orientalischen Kodex

122 G. KUMINETZ „locus regit actum", noch das der Zugehörigkeit zum Ritus gültig, 2) das Prinzip der strengeren Regelung ist solange gültig, wie die Anwendung des eigenen Rechts nicht unmöglich wird. 5. Schluss Der katholische Glaube ist so reich, dass er sich in verschiedenen Riten ausdrückt, die in ihrer Würde gleichrangig sind und als sol­che bewahrt werden sollen. Katholische Christen verschiedener Ri­ten kommen durch die Eheschließungen mit dem anderen Ritus ständig in Berührung. Die Anwendung des Grundrechts auf Ehe­schließung schränkt manchmal das Recht auf den Ritus ein. Die Form der Eheschließung ist ein Teil des kirchlichen Rechts auf den eigenen Ritus. Deswegen kann sie, wenn, wie in unserem Fall, die orientalischen und lateinischen Eheschließungsformen un­terschiedliche wesentliche Elemente haben, die Quelle rechtlicher Konflikte sein. Um diese Gefahr zu vermeiden, braucht man eine einfache und elastische kirchliche Gesetzgebung, die der Verwal­tung und der Gerichtsbarkeit zu Grunde liegt.. Dazu kann die Be­wahrung aber auch die Vereinigung der Traditionen hilfreich sein. Da die Welt heutzutage das Zusammentreffen, ja sogar die Vermi­schung, die Symbiose, der einzelnen Traditionen, erleichtert, stellt das kleinste gemeinsame Vielfache der Elemente innerhalb der ka­nonischen Form zwar einerseits das dar, was unser Flerr, Jesus Christus, hinsichtlich der Eheschließung angeordnet hat, nament­lich die gesetzliche Einwilligung der Ehekandidaten, es kann ande­rerseits aber auch bedeuten, dass die von den einzelnen Traditio­nen gepflegten spezifischen Elemente zusammen gehören, das heißt, dass der priesterliche Segen in einer zukünftigen lateinischen Gesetzgebung auch ein wesentliches Element, beziehungsweise eine Bedingung für die Gültigkeit sein könnte. Die Schwachstelle der geltenden Rechtsnorm ist die Unsicher­heit der Gültigkeit der interritualen Eheschließung wenn ihr der priesterliche Segen fehlt. Dies beweisen die verschiedenen Inter­pretationsversuche, bei denen das Prinzip der strengeren Norm un­ter normalen Umständen anwendbar, besser gesagt, wünschens­wert zu sein scheint. . Um diesen Zweifel zu zerstreuen, wäre eine authentische Erklärung von Seiten des Päpstlichen Rates für die ln-

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