Folia Theologica 16. (2005)
Géza Kuminetz: Die kanonische Form im lateinischen und orientalischen Kodex
122 G. KUMINETZ „locus regit actum", noch das der Zugehörigkeit zum Ritus gültig, 2) das Prinzip der strengeren Regelung ist solange gültig, wie die Anwendung des eigenen Rechts nicht unmöglich wird. 5. Schluss Der katholische Glaube ist so reich, dass er sich in verschiedenen Riten ausdrückt, die in ihrer Würde gleichrangig sind und als solche bewahrt werden sollen. Katholische Christen verschiedener Riten kommen durch die Eheschließungen mit dem anderen Ritus ständig in Berührung. Die Anwendung des Grundrechts auf Eheschließung schränkt manchmal das Recht auf den Ritus ein. Die Form der Eheschließung ist ein Teil des kirchlichen Rechts auf den eigenen Ritus. Deswegen kann sie, wenn, wie in unserem Fall, die orientalischen und lateinischen Eheschließungsformen unterschiedliche wesentliche Elemente haben, die Quelle rechtlicher Konflikte sein. Um diese Gefahr zu vermeiden, braucht man eine einfache und elastische kirchliche Gesetzgebung, die der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit zu Grunde liegt.. Dazu kann die Bewahrung aber auch die Vereinigung der Traditionen hilfreich sein. Da die Welt heutzutage das Zusammentreffen, ja sogar die Vermischung, die Symbiose, der einzelnen Traditionen, erleichtert, stellt das kleinste gemeinsame Vielfache der Elemente innerhalb der kanonischen Form zwar einerseits das dar, was unser Flerr, Jesus Christus, hinsichtlich der Eheschließung angeordnet hat, namentlich die gesetzliche Einwilligung der Ehekandidaten, es kann andererseits aber auch bedeuten, dass die von den einzelnen Traditionen gepflegten spezifischen Elemente zusammen gehören, das heißt, dass der priesterliche Segen in einer zukünftigen lateinischen Gesetzgebung auch ein wesentliches Element, beziehungsweise eine Bedingung für die Gültigkeit sein könnte. Die Schwachstelle der geltenden Rechtsnorm ist die Unsicherheit der Gültigkeit der interritualen Eheschließung wenn ihr der priesterliche Segen fehlt. Dies beweisen die verschiedenen Interpretationsversuche, bei denen das Prinzip der strengeren Norm unter normalen Umständen anwendbar, besser gesagt, wünschenswert zu sein scheint. . Um diesen Zweifel zu zerstreuen, wäre eine authentische Erklärung von Seiten des Päpstlichen Rates für die ln-