Folia Theologica 16. (2005)
Géza Kuminetz: Die kanonische Form im lateinischen und orientalischen Kodex
DIE KANONISCHE FORM 121 auf Dauer keine Priester da sind und es unter diesen Umständen eine glücklichere Lösung ist, mit der ordentlichen als mit der außerordentlichen Form zu leben. Wie sieht es aus, wenn Christen der orientalischen Kirche unter die Jurisdiktion eines lateinischen Ordinarius im Sinne des CCEO Kanon 916, § 5 kommen und eine (r) der Ehekandidaten zu dieser orientalischen Kirche gehört? Wenn es nun das Ziel der Delegierung der Laien bei der Eheschließung also das Ziel des Kirchenrechts, ist, dass die Anwendung der außerordentlichen Form leicht vermeidbar wird, dann besteht kein echter Grund dagegen , dass der lateinische Bischof unter den oben erwähnten Umständen nicht auch einen Laien zur Eheschließung delegieren könnte, wenn damit die Anwendung der außerordentlichen Form vermieden wird. Wenn es aber zur außerordentlichen Form kommt, dann hängt natürlich deren Gültigkeit von der Erfüllung der Bedingungen ab. Aber es scheint so, dass der priesterliche Segen, die prie- sterliche Assistierung unter normalen Umständen auf jeden Fall nötig ist. Unter außerordentlichen Umständen, im vorliegenden Fall dem dauerhaften Fehlen von Priestern, ist das Recht auf die Schließung der Ehe und auf den Empfang des Sakraments stärker. Daher wird die Eheschließung in jenem Fall gültig sein, wenn der Bischof einen Laien delegiert. Dieses Prinzip hat lehrmäßigen Charakter, also ist es auch gültig für die Ehe der orientalischen Nichtkatholiken.17 Zusammenfassend heben wir folgende allgemeine Prinzipien, die beim interritualen Umgang mit der Eheschließung im gesamtkirchlichen Zusammenhang berücksichtigt werden sollten, noch einmal hervor: 1) das Recht auf den eigenen Ritus, 2) in spezifischen Fällen ist das Recht auf Ehe stärker als das Recht auf den Ritus, 3) das Recht der freien Wahl des Eheschließungsorts, wenn zwei kirchliche Instanzen verschiedener Riten zur gleichen Zeit zuständig sind, 4) im Falle großer Schwierigkeiten helfen rein menschliche Gesetze nicht, 5) die pastorale Weisheit. Im Lichte dieser Prinzipien können folgende Schlussfolgerungen gezogen werden: 1) Wahrscheinlich sind weder das Prinzip 17NAVARRETE, U., Questioni sulla forma canonica, in Periodica 85 (1996) 508-509.