Folia Theologica 16. (2005)

Géza Kuminetz: Die kanonische Form im lateinischen und orientalischen Kodex

DIE KANONISCHE FORM 111 es sich nicht um eine sakramentale Eheschließung handelt,5 20) die Gleichheit der sich aus der Eheschließung ergebenden Rechte und Pflichten,6 21) die Ungleichheit der Eheschließung, 22) den ökumeni­schen Charakter der Eheschließung, 23) das Recht auf die Liturgie der Eheschließung, auf die gültige Eheschließung und auf die zur Gründung einer Familie,7 24) die vorausgesetzte Anwesenheit der Kirche, 25) den Zusammenhang zwischen der Souveränität der Ein­willigung und der Wirkung der invalidierenden (gültig machen­den) Gesetze,8 26) die pastorale Wachsamkeit (Vigilanz) über die kirchlichen Ehen. Wir haben bisher die Eheschließung im Ganzen betrachtet, de­ren verschiedene voneinander untrennbaren Dimensionen wir noch zu erhellen versuchen. So kann man von der natürlichen, der sakramentalen und der kirchenrechtlichen Form der Eheschließung sprechen. Die gegenseitig ausgedrückte und angenommene tatsächliche Einwilligung der Heiratskandidaten bildet die natürliche Form. Das ist ein naturrechtliches Prinzip. Eine solche Einwilligung bei recht­licher Handlungsfähigkeit der Personen kann eine gültige Ehe stif­ten. Gleichzeitig ist dieselbe Ehe unter Getauften auch ein Sakra­ment. Was die sakramentale Form anbelangt, sollen die folgenden Aspekte erwähnt werden: Jedes Sakrament gehört zu den Sakra­menten der Kirche, deren Verwalter eben diese Kirche ist. Das heißt, die Kirche verfügt über die Vollmacht, die zur Regelung der Spendung des Sakraments nötig und hinreichend ist. Es handelt sich hier um die Bestimmung der Bedingungen der Gültigkeit und der Erlaubtheit. Die Natürlichkeit, die auf den göttlichen Willen zu­rückzuführen ist, ist unveränderbar, sie ist der Macht der Kirche 5 MARTIN DE AGAR, J. T..Norme delle conference episcopali sui matrimonio misto, in Folia Canonica 4 (2001) 220. 6 GJACCHl, O., De consenso matrimoniale sotto l'aspello giuridico, in AA. VV. Acta Conventus Internationalis Canonistarum. Romae diebus 20-25 mai 1968 celebrati, Romae 1970, 507. 7 HECTOR FRANCESCHI, F., H bonum societatis e l’indissolubilità del ma­trimonio, in Ius Ecclesiae 15 (2003) 719. 8 NAVARRETE, U., Consensus naturaliter sufficiens sed iuridice inefficax. Li­miti alla sovranità del consenso matrimoniale, in Periodica 88 (1999) 365.

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