Folia Theologica 15. (2004)

Hans Mendl: Ethikunterricht in Deutschland

72 H. MENDL heute ist in Berlin Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach, was ebenfalls mit der „Bremer Klausel" begründet wird. Außerdem hat man das Schulwesen nach dem 2. Weltkrieg er­neut nach dem Modell der Bekenntnisschulen strukturiert. Bedingt durch die konfessionelle Vermischung und die zunehmende Säku­larisierung wurde dieses Konzept aber zunehmend kritisiert. Ende der 60er Jahre wurden die Bekenntnisschulen zum Teil über Volks­entscheide abgeschafft. In Bayern sind seit 1968 die Grund- und Hauptschulen so genannte „christliche Gemeinschaftsschulen" (Art 135 BV) - aber selbst das ist aus dem Bewusstsein der Bevölkerung weitestgehend geschwunden. Was man nicht vermuten würde: In­teressanterweise gibt es heute noch in Niedersachsen und Nord­rhein-Westfalen zahlreiche öffentliche katholische Bekenntnisschu­len. Sowohl Grundgesetz (Art 7,4 GG) als auch Landesverfassungen (z.B. in Bayern Art 134 BV) räumten das Recht zur Gründung von Privatschulen ein. Nach Abschaffung der Bekenntnisschulen wurde davon vor allem von den Kirchen verstärkt Gebrauch gemacht. Derzeit besuchen ca. 5% aller Schüler in Deutschland Privatschu­len, mehr als die Hälfte davon (2,8%) Schulen in katholischer Trä­gerschaft; die Tendenz ist steigend, auch in den neuen Bundeslän­dern sind Plätze in kirchlichen Schulen sehr begehrt.6 Trotz der verfassungsrechtlichen Verankerung geriet der Reli­gionsunterricht Ende der 60er Jahre zunehmend in die Krise; er galt in seiner ausschließlich innerkirchlich-katechetisch ausgerichteten Konzeption als rückständig und war entsprechend unbeliebt, wie über empirische Studien nachgewiesen wurde. Die Abmeldezahlen stiegen drastisch an. Die Würzburger Synode griff diese Problema­tik offensiv auf. Der Synodenbeschluss „Der Religionsunterricht in der Schule" aus dem Jahre 1974 stellte eine bedeutende Wende hin zu einem diakonischen Religionsunterricht dar: Religionsunterricht wird nun verstanden als selbstloser Dienst der Kirche an der öffent­6 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen (Hg.), Handbuch Freie Schulen. Pädagogische Positionen, Träger, Schulformen und Schulen im Überblick, überarbeitete und erweiterte Neuausgabe, Reinbek 1997, 541; R. WINKEL, Freie Kirche, Kirchliche Schulen. 1. Evangelische Schulen, in. LexRp 2001, Bd. 1, 603-606; C. J. REITZ, Freie Schulen, Kirchliche Schulen. 2. Katholi­sche Schulen, in LexRp 2001, Bd. 2, 606-607.

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