Folia Theologica 15. (2004)

Géza Kuminetz: Die Garantien der freien Handlung im kanonischen Recht mit besonderer Rücksicht auf das Recht zur freien Wahl des ehelichen Lebensstandes

68 G. KUMINETZ zeigt sich in der heldenhaften und heiligmässigen Einhaltung der Gesetze Gottes und in dem freien Gehorsam ihnen gegenüber. Die Gesetze Gottes und der Kirche sind in erster Linie keine Einschrän­kungen unserer Freiheit, sondern im Gegenteil: sie sind die Grund­lage, die Beschützer und die Förderer unserer geschöpflichen Frei­heit. Die Disziplin der Kirche ist nicht ein Dschungel von Geboten, die sozusagen mechanisch erfüllt werden müssen, sondern ein Normensystem von Möglichkeiten verantwortungsvoller und freier Entscheidungen, das den Aufbau der Kirche und die Erhaltung bzw. die Weitergabe des Glaubens wirksam ermöglicht und die Mitglieder der Kirche mit engeren und authentischen Bindungen sowohl mit dem unsichtbaren, als auch mit dem sichtbaren Kopf der Kirche (d. h. mit Christus und mit dem Papst bzw. den Bischö­fen) verbindet. Nachdem wir die Vorschriften dieses Normensystems bezüglich der Garantien der freien Handlung kurz überblickt und die ehe­rechtlichen Anwendungen dieser Garantien untersucht haben, müssen wir feststellen, dass der kirchliche Gesetzgeber die Freiheit der Eheschließung mit den Mitteln des Rechtes hinreichenderweise schützt und damit auch die Möglichkeit der gewissenhaften Wahl des ehelichen Lebensstandes verbürgt. Wir stellen des Weiteren auch fest, dass der Gesetzgeber im Zuge der Ausarbeitung des neu­en Gesetzbuches nicht nur der vom äußeren, sondern auch der vom inneren Zwang freien Einwilligung besondere Aufmerksamkeit ge­schenkt hat. Dies ist verständlich, da die uns umgebende Welt die geistige Gesundheit der folgenden Generationen immer weniger schaffen und erhalten kann. Diese zunehmende Schutzlosigkeit be­trifft die zwischenmenschlichen Beziehungen, und insbesondere die Ehen. Die Erhaltung der Disziplin der Kirche ist auf jeden Fall erfor­derlich, damit die grundlegenden Rechte der Gläubigen entspre­chend geschützt werden. Aber zur heilsamen Tätigkeit und Betäti­gung dieses Rechtssystems ist eine persönliche Bekehrung uner­lässlich - und die wird, als Kurskorrektur, immer wieder neu not­wendig sein. Dazu gehört auch die Bereitschaft, täglich darum zu ringen, unseren Charakter moralisch zu bessern.

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