Folia Theologica 15. (2004)
Attila Thorday: Religions- und Ethikunterricht in Ungarn
RELIGIONS- UND ETHIKUNTERRICHT IN UNGARN 169 kannt gegeben und damit in Kraft gesetzt wurden: Dementsprechend wurden mit einer Stunde pro Woche in der 7. Klasse das Fach „Menschen- und Gesellschaftskunde und Ethik" und in der 11. Klasse „Menschenkunde und Ethik" eingeführt. Diese Fächer haben die Persönlichkeitsentwicklung und die Ausbildung des moralischen Bewusstseins zum Ziel.27 28 Leider hat die derzeitige Regierung den während der Ortón-Re- gierung (1998-2002) ausgearbeiteten Rahmenlehrplan als fakultativ belassen und damit weitere Unsicherheit geschaffen. Allerdings wurde festgelegt, dass Kenntnisse in Bezug auf „Menschenkunde" obligatorisch unterrichtet werden müssen. Vom Schuljahr 2003/2004 an müssen solche Kenntnisse in den Lehrplan aller Schulen eingefügt werden - aber nicht unbedingt als eigenständiges Schulfach. Unsere kirchlichen Schulen können selbstverständlich ausweisen, dass solche Themen im Rahmen des Religionsunterrichts erörtert werden. Andere Schulen, die ebenfalls kein eigenständiges Schulfach „Menschenkunde und Ethik" eingeführt haben, reihen die entsprechenden Kenntnisse in den Geschichts- oder Biologieunterricht ein. Obwohl Viktor Orbán auf einer Konferenz („Die Kirche als Geist des Landes", 2001) die Idee eines Religions- und Ethikunterrichts als Wahlpflichtfach für das gesamte Schulsystem vorgestellt hat, fungiert das Schulfach Ethik nach der Absicht der derzeitigen Bildungspolitik nicht als Alternative zum konfessionellen Religionsunterricht, sondern es soll ein obligatorisches Schulfach für alle Schüler sein. 8.2 Ethikunterricht und Ausbildung der zukünftigen Lehrer Einstweilen kann zwar jeder Pädagoge beauftragt werden, Ethik zu unterrichten29, aber laut Erlass des Bildungsministeriums dürfen von 2006 an nur die über ein entsprechendes Diplom verfügenden Lehrer dies tun. Die Ausbildung der zukünftigen Lehrer hat bereits 27 „Ungarischer Anzeiger”, die offizielle Zeitschrift des Staates. Ein Gesetz tritt mit seiner Erscheinung im Magyar Közlöny in Kraft - [eine Bemerkung des Übersetzers], 28 Vgl. Az alapfokú nevelés-oktatás kerettantervei, Oktatási Minisztérium, Budapest 2000, 368-371 und A középfokú nevelés-oktatás kerettantervei I (Gimnázium), Oktatási Minisztérium, Budapest 2000, 456-458.