Folia Theologica 11. (2000)
Péter Erdő: War die Kodifikation des Katholischen Ostkirchenrechts eine latinisierung?
48 P. ERDŐ am 10. Juni 1972 statt der Kommission zur Kodifikation des östlichen Kirchenrechts die Kommission zur Umarbeitung des „Ostkodexes”, unter dem Namen der Pontificia Commissio «Codici iuris canonici orientalis» Recognoscendo9 mit der Ziel, daß die oben angeführten, schon promulgierten Teile und die nur vorbereiteten, jedoch noch nicht promulgierten Teile den Lehren des II. Vatikanischen Konzils entsprechend umgearbeitet würden. Präsident dieser Kommission war von Anfang an bis zu seinem 1987 erfolgten Tod Kardinal Giuseppe Parecattil. Danach wurde dieses Amt nicht mehr besetzt. Vizepräsident war zuerst Ignazio Clemente Mansou- rati (1972-1977), dann Myroslav Stefano Marusyn (1977-1982) und schließlich Emilio Eid (1982-1990). Ivan Zuzek S.J. war zunächst stell - vertrender Sekretär, dann Sekretär der Kommission. Die Kommission berichtete in der Zeitschrift Nuntia regelmäßig über ihre Arbeit. Die Richtlinien für die Revision des orientalischen Kodex wurden von der Plenarsitzung der Kommission von 18-23. März 1974 angenommen. Diese Kriterien sehen nicht mehr die Nachahmung des lateinischen Kodex vor, sondern verlangen, daß das neue Gesetzbuch - im Sinne von Orientalium Ecclesiarum Nr. 5 - von der apostolischen Tradition und von der allgemeinen, noch geltenden orientalischen kanonischen Normen inspiriert wird.9 10 Das neue Gesetzbuch der orientalischen Kirchen wurde Ende der 80er Jahre fertiggestellt, und Papst Johannes Paul II. promulgierte es in der Apostolischen Konstitution Sacri canones vom 18. Oktober 1990 unter dem Namen Codex canonum ecclesiarum orientalium (AAS 82 [1990] 1033-1363) - Deutsch: Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen. 1995 gab der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten (Pontificium consilium de Legum Textibus Interpretandis) eine Ausgabe heraus, die die Rechtsquellen in Fußnoten angibtFCodex canonum ecclesiarum orientalium auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatus, fontium annotatione auctus, Città del Vaticano 1995 (Am Ende des Bandes finden wir die Liste der Fundstellen des Originaltextes. Der Einzelnen Kanones in den verschiedenen gedruckten Ausgaben. De accessu ad fontes, 565-593).. Diese Ausgabe hat die Besonderheit, daß sie außer den uni9 X. OCHOA, Leges Ecclesiae post Codicem iuris canonici editae, IV, Roma 1974, 6279. 10 Principi direttivi per la revisione dei Codice di diritto canonico orientale, in Nuntia 3 (1976) 4-5.