Folia Theologica 9. (1998)
Péter Erdő: Die Reliquienverehrung im Kirchenrecht
88 P. ERDŐ Zusammenhängen, die Seligsprechungkongegation (Art. 74), während für die Reliquienverehrung selbst die Kongregation für Gottesdienst und Sakramente zuständig (Art. 69). Zusammenfassung Nach diesem Überblick der kanonischen Disziplin der Reliquienverehrung kann man die Frage stellen: Was ist das Spezifische in dem katholischen Kult der Reliquien im Vergleich zu den anderen Religionen, die ihrerseits auch einen ähnlichen Kult kennen? Die Antwort ergibt sich aus der dogmatischen Erwägung, nach der die Reliquienverehrung ein relativer Kult ist. Dieser relative Charakter des christlichen Reliquienkultes wird kirchenrechtlich vor allem durch die Betonung der Notwendigkeit der bewiesenen Echtheit der Reliquien zum Ausdruck gebracht. pie Beziehung der Reliquien zur geschichtlichen Realität der Heiligen, besonders der Märtyrer verbindet diese Überreste ganz konkret mit dem christlichen Ideal der Heiligkeit, die immer von der Person Christi abhängig ist.