Folia Theologica 9. (1998)
Helmuth Pree: Grundfragen des Rechts und der Verwaltung - kirchlichen Vermögens
56 H. PREE Schaft, auf pädagogischen, kulturellen, sozial-caritativen u.a. Gebieten (Verfassungsgrundkonsens; Wertbildung, Wertfindung und Wertvermittlung) positiv anerkennt und dadurch zugleich die Entfaltung grundrechtlicher Freiheiten sichert, indem er die Kirche als grundrechtsrelevante Institution fördert. Gerade der heutige freiheitliche und säkularisierte Staat lebt von der Moral seiner Bürger, “von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann”13. II. Quellen des geltenden Vermögensrechts der katholischen Kirche und ihr Verhältnis zueinander Es ist geradezu ein Charakteristikum des kirchlichen Vermögensrechts, daß seine Normen in beachtlichem Ausmaß zersplittert sind: dies nicht nur deshalb, da oftmals alte Rechtstitel im Spiele sind (z. B. bei noch bestehenden Patronatsrechten oder Inkorporationsverhältnissen), sondern auch aus sachlich-systematischen Gründen, die einerseits mit der Struktur der Kirche und andererseits mit der Eigenart der Materie Zusammenhängen, welch letztere eine besonders enge Verwiesenheit auf das jeweilige staatliche Wirtschafts- und Rechtssystem aufweisen. 1) Für die Gesamtkirche und den Apostolischen Stuhl Die katholische Gesamtkirche tritt als Vermögensträger nicht direkt in Erscheinung. Für sie handelt, auch in vermögensrechtlicher Hinsicht, der (auch selbst rechtsfähige) Apostolische Stuhl — nicht zuletzt in diesem Zusammenhang wohl zu unterscheiden vom Völkerrechtssubjekt “Vatikanstaat” (Stato della Città del Vaticano). Für den Apostolischen Stuhl als rechtlichen Repräsentanten der katholischen Gesamtkirche (päpstliches Primatsamt) finden sich als Vermögensträger insbesondere folgende Rechtsquellen: — cc. 113 § 1; 1255; 1257 § 1; 1258; 1259; 1271 CIC; — Apostolische Konstitution Pastor Bonus [im folgenden abgekürzt: Ap. Konst. PB], insbesondere Art. 92; 171-179; — innerkuriale Regelungen (z. B. Geschäftsordnungen). 13 Ernst-Wolfgang BÖCKENFÖRDE, Staat-Gesellschaft-Kirche, in: Christlicher Glaube in moderner Gesellschaft XV, Freiburg-Basel-Wien 1982, 5- 120, 67.