Folia Theologica 7. (1996)
Bronislaw Wentanty Zubert O.F.M.: Error in persona und error in qualitate personae (c. 1097 § 1-2 CIC 1983)
ERROR IN PERSONA UND IN QUALITATE PERSONAE 43 physica” im c. 96, im Gegensatz zur „persona iuridica”. Nach ihrer Meinung, ein Irrtum über die oben erwähnten Eigenschaften könnte nicht als „error in persona” anerkannt werden. Die Diskussion über dieses Problem ist noch nicht abgeschlossen, obwohl in der neuesten Rotarechtssprechung scheint seine Interpretation immer deutlicher zu werden38. Unabhängig davon muß festgestellt werden, daß gegenwärtig die Rota sich für ein vertieftes Verstehen der „Person” ausspricht, daß die rein formellen Kriterien: der „persona physica” oder der „persona iuridica” überschreitet. Gleichzeitig beruft sie sich auf die Canones, die die Gültigkeit einer Rechtshandlung (c. 124) und den Einfluß des Irrtums betreffs ihres Wesens regeln (c. 126). Infolgedessen müssen alle Fälle des „error circa substantiam”, d.h. außer den Irrtum über die physische Identität der Person, auch der Irrtum über die wesentlichen Eigenschaften, nach dem c. 1097 § 1 qualifiziert und beurteilt werden. Als substantielle wird solche Eigenschaft angenommen, die nach allgemeiner Überzeugung in einem bestimmten sozial-kulturellen Milieu als wesentlicher Strukturteil der Person angesehen wird, und deswegen zu diesen Elementen gehört, die den vollständigen Begriff der Person ausmachen39. Zu dieser Schlußfolgerung führt die Analyse der Rotaurteile aufgrund des „error”. Dieser Interpretation widersetzt sich enschieden U. NAVARETTE, der meint, daß sie die mit ihr strikt verbundenen Rechtskonsequenzen nicht berücksichtigt40. 38 PREE, a.a.O„ S. 41. 39 Ebd.,S. 41-41. 40 Das Heiligungsamt der Kirche. Die Ehe, MK, Rechtssprechung vor 1055/10-11. Vgl. coram PARISELLA, 16.06.1984. — error redundans (ME 110/1986/446- 455); coram DI FELICE, 16.11.1985. — error qualitatis (DrE 97/1986/11, 510- 540); coram STANKIEWICZ, 19.12.1985. — error in qualitate (DrE 97/1986/11, 311-324); coram BURKE, 23.06.1987. —error qualitatis (LSS = Leitsätze-Samm- lung „Entscheidungen kirchlicher Gerichte”, hrsg. Dokumentationsstelle für kirchliches Recht im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, bearbeitet und zusammengestellt von R. Wenner, 1989, 18); coram PALESTRO, 24.06.1987. — error redundans (ME 112/1987/472-483); coram HUOT, 24.11.1987. — error in qualitate (LSS 1989/12); coram CORSO, 14.06.1988. — error in qualitate (LSS 1989/13); coram FALTIN, 26.05.1989. — error in qualitate (IusEc 2/1990/177- 190) — Vgl. PREE, a.a.O., S. 40.