Folia Theologica 7. (1996)

Bronislaw Wentanty Zubert O.F.M.: Error in persona und error in qualitate personae (c. 1097 § 1-2 CIC 1983)

ERROR IN PERSONA UND IN QUALITATE PERSONAE 43 physica” im c. 96, im Gegensatz zur „persona iuridica”. Nach ihrer Mei­nung, ein Irrtum über die oben erwähnten Eigenschaften könnte nicht als „error in persona” anerkannt werden. Die Diskussion über dieses Prob­lem ist noch nicht abgeschlossen, obwohl in der neuesten Rotarechtsspre­chung scheint seine Interpretation immer deutlicher zu werden38. Unabhängig davon muß festgestellt werden, daß gegenwärtig die Rota sich für ein vertieftes Verstehen der „Person” ausspricht, daß die rein formellen Kriterien: der „persona physica” oder der „persona iuridica” überschreitet. Gleichzeitig beruft sie sich auf die Canones, die die Gül­tigkeit einer Rechtshandlung (c. 124) und den Einfluß des Irrtums be­treffs ihres Wesens regeln (c. 126). Infolgedessen müssen alle Fälle des „error circa substantiam”, d.h. außer den Irrtum über die physische Iden­tität der Person, auch der Irrtum über die wesentlichen Eigenschaften, nach dem c. 1097 § 1 qualifiziert und beurteilt werden. Als substantielle wird solche Eigenschaft angenommen, die nach allgemeiner Überzeu­gung in einem bestimmten sozial-kulturellen Milieu als wesentlicher Strukturteil der Person angesehen wird, und deswegen zu diesen Elemen­ten gehört, die den vollständigen Begriff der Person ausmachen39. Zu die­ser Schlußfolgerung führt die Analyse der Rotaurteile aufgrund des „error”. Dieser Interpretation widersetzt sich enschieden U. NAVARETTE, der meint, daß sie die mit ihr strikt verbundenen Rechtskonsequenzen nicht berücksichtigt40. 38 PREE, a.a.O„ S. 41. 39 Ebd.,S. 41-41. 40 Das Heiligungsamt der Kirche. Die Ehe, MK, Rechtssprechung vor 1055/10-11. Vgl. coram PARISELLA, 16.06.1984. — error redundans (ME 110/1986/446- 455); coram DI FELICE, 16.11.1985. — error qualitatis (DrE 97/1986/11, 510- 540); coram STANKIEWICZ, 19.12.1985. — error in qualitate (DrE 97/1986/11, 311-324); coram BURKE, 23.06.1987. —error qualitatis (LSS = Leitsätze-Samm- lung „Entscheidungen kirchlicher Gerichte”, hrsg. Dokumentationsstelle für kirch­liches Recht im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, bearbeitet und zu­sammengestellt von R. Wenner, 1989, 18); coram PALESTRO, 24.06.1987. — error redundans (ME 112/1987/472-483); coram HUOT, 24.11.1987. — error in qualitate (LSS 1989/12); coram CORSO, 14.06.1988. — error in qualitate (LSS 1989/13); coram FALTIN, 26.05.1989. — error in qualitate (IusEc 2/1990/177- 190) — Vgl. PREE, a.a.O., S. 40.

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