Folia Theologica 7. (1996)

Bronislaw Wentanty Zubert O.F.M.: Error in persona und error in qualitate personae (c. 1097 § 1-2 CIC 1983)

42 B. W. ZUBERT ge der arglistigen Täuschung"35. Es scheint, daß diese Ansicht unan­nehmbar ist. Der Autor selbst meint nämlich, daß „error redundans” „ab­sorbiert” wurde vom § 1 des c. 1097. Wenn es dem so ist, dann muß man konsequent die bisherigen Fälle des „error redundans”, die gleichzeitig „error in substantia” sind, im Sinn des zitierten Canons interpretieren. Überzeugender scheint die Ansicht L. WOLF’S und neulich U. NAVARETTE’S zu sein. Beide meinen nämlich, daß wenn der Gesetz­geber die Absicht hätte ganz neue Systematik des Irrtums in der Person einzuführen, hätte er sich nicht auf die sog. dritte Regel des hl. AL- PHONS LIGUORI berufen, auch nicht auf die Rechtsprechung der Rota. Die durchgeführte Änderung der Norm bedeutet einen ernsthaften Fort­schritt. Die bisherige Interpretation des „error redundans” war nicht einig und das sowohl in der Doktrin, wie auch in der Rechtsprechung. Diese Kategorie des Irrtums wurde von geltendem Codex nicht aufgenommen und dank dessen wurde die Gefahr vermieden, einen Irrtum über eine Eigenschaft als einen Irrtum in Person anzunehmen und das eben hat vor­her die größten Interpretationschwierigkeiten betreffs des „error redun­dans” verursacht. Auf diese Weise wurde der „error redundans” in einen Irrtum in der Person umgeformt und hörte auf eine eigene Kategorie des Irrtums zu sein36. Vor der Kodexpromulgation finden wir in der Rechtsprechung der Rota auch eine zweite der Interpretationsrichtung des „error redundans”, den manche als „verior” bzw. „magis probabilis” ansehen. Nach dieser Meinung: „verior igitur et magis probabilis videtur canonis interpretatio iuxta quam error qualitatis in errorem personae redundat ubi ipsa qualitas prae persona intenditur [...]37. Diese Interpretationsweise wurde aber jetzt im c. 1097 § 2 normiert. Die erwähnten hermeneutischen Schwierigkeiten sind mit der Diskus­sion über den Begriff der „Person” verbunden, und zwar ob die eine Per­son determinierenden, individualisierenden und charakterisierenden Eigenschaften intellektueller, moralischer, kultureller, religiöser, rechtli­cher Art zum Begriff der „Person” gehören, oder sollen sie nur als fakti­sche Differenzen ohne rechtliche Bedeutung anerkannt werden. Die Anhänger der letzten Ansicht berufen sich auf den Begriff der „persona 35 Ebd., S. 104-104. 36 Ebd., S. 127-128. 37 PREE, a.a.O., S. 41.

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