Folia Theologica 6. (1995)
Péter Erdő: Die Ordensleute und die Sozialversicherung in Ungarn
94 P. ERDŐ keit dieser Orden auf dem Gebiet der Ungarischen Volksrepublik auch verboten2. Es gab jedoch als ganz sejtene Ausnahme einige Ordensgemeinschaften, die durch ihre Gymnasien mit einer ganz begrenzten Zahl von Mitgliedern weiter existieren konnten3. Das vieldiskutierte Abkommen zwischen dem Staat und der Ungarischen Bischofskonferenz vom 30. August 19504 stellt in diesem Sinne fest, daß die Regierung die Rückerstattung von insgesamt acht katholischen Schulen genehmigt und damit einverstanden ist, daß „eine entsprechende Zahl männlicher und weiblicher Ordenspersonen zum Unterricht an den katholischen Konfessionsschulen” herangezogen wird5. Durch diese acht Schulen existierten also zwischen 1950 und 1989 einige Ordensleute, die vom Staat als solche anerkannt waren. Andere Ordensleute, vor allem die schon früher in kirchlichen Lehranstalten unterrichtet hatten, wurden vor eine Alternative gestellt: entweder mußten sie erklären, daß sie sich nicht als Ordensleute, sondern als Lehrer verstehen, oder sie durften nicht mehr unterrichten. Diese Wahl hatte dann wichtige Folgen für die Sozial- und Krankenversicherung. Für die Renten wurde z. B. bestimmt, daß die Dienstzeit der ehemaligen Qrdensleijtg vor der Verstaatlichung der Schulen für die Pension erst dann angerpchngt wird, wenn der Betroffene seine obenge2 § 2: „Sämtliche geistliche Orden, deren Wirkungserlaubnis gemäß § 1 aufgehoben ist, sind verpflichtet, ihre Tätigkeit auf dem Territorium der Ungarischen Volksrepublik mit Inkrafttreten vorliegender Verordnung einzustellen". (Deutscher Text ebd- 221). 3 Vgl. § 1, siehe oben Anm. 1 und § 3: „Die Frage, welche Unterrichtsorden auf Grund von § 1 ihre Tätigkeit fortsetzen dürfen, wird vom Innenminister im Einvernehmen mit dem Minister für Religions- und Unterrichtswesen entschieden". (Deutscher Text ebd. 221.). 4 Über die Umstände des Abschlusses dieses Abkommens (Internierung von Tausenden von Ordensangehörigen) siehe z. B. R. P., Az 1 950-es megállapodás hátteréről, in Új Ember 46 (1990) 4. März, 2; [Ders.], Az 1950-es egyezmény, in Vigilia 55 (1990) 140-150; 226-231; Péter ERDŐ - Balázs SCHANDA, Egyház és vallás a mai magyar jóéban. A főbb jogszabályok szövegével, nemzetközi bibliográfiával, Budapest 1993, 25. 5 Nr. II (2), deutscher Text: MOREL - ANDRÁS 252.