Folia Theologica 6. (1995)

Péter Erdő: Die Ordensleute und die Sozialversicherung in Ungarn

FOLIA THEOLOGICA 6 (1995) 93 Péter ERDŐ DIE ORDENSLEUTE UND DIE SOZIALVERSICHERUNG IN UNGARN Staatskirchenrechtliche und kanonistische Aspekte* I. GRUNDLEGENDE BEMERKUNGEN 1. Geschichtliche Vorbemerkungen Die Problematik der Sozialversicherung der Ordensleute im ungari­schen Recht ist ziemlich komplex. Die Ursache dieser Vielfalt ist vor allem geschichtlich und hängt mit der staatlichen Aufhebung der Ordens­gemeinschaften und ähnlicher Institute in der Nachkriegszeit zusammen. Aus den verschiedenen rechtlichen Situationen der einzelnen Gemein­schaften und ihrer Mitglieder ergibt sich auch für den heutigen Gesetzge­ber eine Vielfalt der zu ordnenden Tatbestände. Aus der Entwicklung der ordensrechtlichen und ähnlicher Begriffe, die zwischen dem Krieg und dem Jahr 1989 in der Theologie und im Kirchenrecht erfolgt ist, ergeben sich beträchtliche Schwierigkeiten für die ungarischen Juristen, die mit den aktuellen kirchlichen Kategorien nicht vertraut sind. a. Diskontinuität des Ordenslebens in Ungarn Die Gesetzesverordnung Nr. 34 aus dem Jahre 1950 hatte die „geistli­chen Orden” — wie es damals hieß — aufgehoben1. Sie hatte die Tätig­* Dieser Text geht auf einen Vortrag im Rahmen des II. Internationalen Sym­posiums für Ordensrecht an der Katholischen Universität Lublin (18. Oktober 1994) zurück. 1 § 1: „Mit Inkrafttreten vorliegender Gesetzesverordnung ist die Zulassung der Tätigkeit geistlicher Orden auf dem Territorium der Ungarischen Volksrepublik aufgehoben. Ausgenommen ist von dieser Verordnung die Zulassung männlicher und weiblicher Ordensleute als Lehrpersonen, die für den Unterricht an den katholischen Konfessionsschulen — in entspre­chender Zahl — benötigt werden". (Deutscher Text in Julius MOREL - Emeric ANDRÁS, Handbuch des ungarischen Katholizismus [UKI-Berichte über Ungarn 1984], Wien 1984, 221).

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