Folia Theologica 6. (1995)
Péter Erdő: Die Ordensleute und die Sozialversicherung in Ungarn
FOLIA THEOLOGICA 6 (1995) 93 Péter ERDŐ DIE ORDENSLEUTE UND DIE SOZIALVERSICHERUNG IN UNGARN Staatskirchenrechtliche und kanonistische Aspekte* I. GRUNDLEGENDE BEMERKUNGEN 1. Geschichtliche Vorbemerkungen Die Problematik der Sozialversicherung der Ordensleute im ungarischen Recht ist ziemlich komplex. Die Ursache dieser Vielfalt ist vor allem geschichtlich und hängt mit der staatlichen Aufhebung der Ordensgemeinschaften und ähnlicher Institute in der Nachkriegszeit zusammen. Aus den verschiedenen rechtlichen Situationen der einzelnen Gemeinschaften und ihrer Mitglieder ergibt sich auch für den heutigen Gesetzgeber eine Vielfalt der zu ordnenden Tatbestände. Aus der Entwicklung der ordensrechtlichen und ähnlicher Begriffe, die zwischen dem Krieg und dem Jahr 1989 in der Theologie und im Kirchenrecht erfolgt ist, ergeben sich beträchtliche Schwierigkeiten für die ungarischen Juristen, die mit den aktuellen kirchlichen Kategorien nicht vertraut sind. a. Diskontinuität des Ordenslebens in Ungarn Die Gesetzesverordnung Nr. 34 aus dem Jahre 1950 hatte die „geistlichen Orden” — wie es damals hieß — aufgehoben1. Sie hatte die Tätig* Dieser Text geht auf einen Vortrag im Rahmen des II. Internationalen Symposiums für Ordensrecht an der Katholischen Universität Lublin (18. Oktober 1994) zurück. 1 § 1: „Mit Inkrafttreten vorliegender Gesetzesverordnung ist die Zulassung der Tätigkeit geistlicher Orden auf dem Territorium der Ungarischen Volksrepublik aufgehoben. Ausgenommen ist von dieser Verordnung die Zulassung männlicher und weiblicher Ordensleute als Lehrpersonen, die für den Unterricht an den katholischen Konfessionsschulen — in entsprechender Zahl — benötigt werden". (Deutscher Text in Julius MOREL - Emeric ANDRÁS, Handbuch des ungarischen Katholizismus [UKI-Berichte über Ungarn 1984], Wien 1984, 221).