Folia Theologica 6. (1995)
Ádám Somorjai O.S.B.: Geburtenbeschränkung in Bauernfamilien
GEBURTENBESCHRÄNKUNG 211 Im sozialen Notstand ist die Entscheidung fürs Leben nicht ein Zeichen der Unverantwortlichkeit. Eben dadurch nimmt man die rechte Verantwortung für eine gerechtere Zukunft an, wenn man fürs Leben entscheidet. Eine soziale Indikation anzunehmen ist im individuellen Kontext methodisch ungerecht, im sozialen Kontext grundsätzlich verfehlt eine soziale Relevanz der sozialethischen Indikation führt — wenn unaufhaltsam — konsequenterweise zur Selbstauflösung der Gesellschaft. 4. These: Die Sexualkasuistik hängt geschichtlich von einer einmaligen Bevölkerungsweise ab Es wäre von großer Bedeutung für die geschichtliche Entwicklung der moraltheologischen Lehre, zu überprüfen, inwieweit die Probleme der Sexualethik, die in einer Gesellschaft mit späterem Heiratsalter, 10-15 Jahre nach Pubertät — und mit niedriger Heiratshäufigkeit — mit vielen Zölibatären von einem äußeren Zwang und nicht von einer inneren, religiösen, übernatürlichen Überzeugung her —, als typisch menschliche Probleme erschienen sind, und nicht spezielle Probleme einer speziellen Gesellschaftsentwicklung: zur Aufballung und Präzisierung der sexualethischen Traktate beigetragen haben. Es war wohl nicht eine klerikale Hypersensibilität oder reine Neugier, die es entwickelt ben, sondern ein reales Problem und eine tagtägliche Erfahrung der Beichtväter. 5. These: Familienethisches — Träger der Verantwortung für die Nachkommenszahl — ist die ganze Gesellschaft Die heutige Kernfamilie ist materiell einseitig dem Staat, der Makrogesellschaft ausgeliefert. Sogar dem Sozialstaat, der gegen den Generationenvertrag schwer verstößt. Das generative Verhalten kann erst durch Anwendung des Familienprinzips in der Verteilung des Bruttonationaleinkommens verbessert werden. So ist der Träger der Verantwortung für die Nachkommenszahl nicht mehr nur die Kernfamilie, sondern die ganze Gesellschaft.