Folia Theologica 4. (1993)

Winfried Aymans: Gemeinrechte und Gemeinpflichten aller Gläubigen

8 W. AYMANS unter allen Christgläubigen aufgrund sowohl der Menschenwürde wie des Taufempfangs herrschen muß, ein allen gemeinsames Rechtsstatut („sta­tutum iuridicum omnibus commune") zu schaffen.5 Die Leitlinien sind im selben Jahr 1967 der Bischofssynode zur Beratung vorgelegt worden und haben deren Zustimmung gefunden6 7. Auf dieser Grundlage hat eine Spezialkommission für die Systematik des künftigen Codex im April 1968 die Schaffung eines eigenen Gesetzesabschnittes gefor­dert, „ ubi habeatur legislatio de obligationibus et iuribus omnium christifî- delium”1. So ist es in dem Schema »De Populo Dei« von 1977 zu einem eigenen Gesetzesabschnitt unter der Überschrift »De omnium christifidelium obligationibus et iuribus« gekommen (SchemaPD/1977 cann. 16-38). II. Die Linie der LEF Die Arbeiten für ein gesamtkirchliches Verfassungsgesetz haben im un­mittelbaren Anschluß an das II. Vatikanische Konzil im Jahre 1965 begon­nen. Als ein erster Vorentwurf im Juli 1966 im Koordinationsrat beraten wurde, mangelte es dem Vorentwurf allem Anschein nach hauptsächlich u.a. daran, daß die Rolle der Gläubigen und ihre Rechte keinen ausreichen­den Niederschlag in ihm gefunden hatten.8 Ein zweiter Vorentwurf wurde im April 1967 erörtert und substanziell gebilligt,9 führte aber dazu, daß noch im selben Monat eine spezielle Konsultoren-Kommission für die LEF gebildet wurde. Deren unmittelbare Aufgabe war es, den zweiten Vorentwurf zu behandeln.10 Das Ergebnis dieser Vorarbeiten war das erste Schema der LEF vom Jahre 1969 (— SchemaLEF/1969). Darin trägt der Artikel 1 des Caput I die Überschrift »De christifidelibus omnibus« (cann. 3-29). Hierzu wird in dem Bericht ausgeführt, daß der Artikel 1 drei Materien behandelt: a. die Gliedschaft im Volk Gottes, b. die allen Christgläubigen gemeinsamen grundlegenden Pflichten und Rechte („fun­damentalia ... officia et iura omnibus christifidelibus communia”), und c. 5 Communicationes 1 (1969) 82 f. 6 Communicationes 1 (1969) 100. 7 Communicationes 1 (1969) 105-113, hier 109; s.a. ebd. 9 (1977) 65 f. 8 Vgl. »Relatio« zu dem ersten SchemaLEF vom 20. September 1969 (RelatioLEF/1969, S. 55-123, hier 56: I, n.2 b); erneut abgedruckt mit dem SchemaLEF/1971 auf den Seiten 59-117. 9 RelatioLEF/1969:1, n.3 (S. 56). 10 RelatioLEF/1969:1, n.4 (S. 56 f.).

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