Folia Theologica 4. (1993)

Winfried Aymans: Gemeinrechte und Gemeinpflichten aller Gläubigen

GEMEINRECHTE UND GEMEINPFILCHTEN 9 die Statusverschiedenheit (Kleriker, Laien, Religiösen).11 Nicht im Text des Gesetzentwurfes, wohl aber in dem Bericht zu den einzelnen Canones wird der Normenkomplex der cann. 10-24 unter der provisorischen, in Klammern eingefügten Überschrift »Omnium christifidelium officia et iura fundamentalia« zusammengefaßt und sodann als »erstrangige Pflich­ten und Rechte« („officia et iura primaria") bezeichnet.12 Das SchemaLEF von 1969 ist in einem mehrstufigen Beratungsverfahren überarbeitet worden.13 Ergebnis dieser Arbeit ist das SchemaLEF von 1971 (Textus emendatus). Der Artikel 1 »De christifidelibus omnibus« des Caput I ist zwar weiterhin nicht gegliedert, doch werden die Canones 10-25 provi­sorisch durch eine in Klammem eingefügte Zeile »(Christifidelium officia et iura fundamentalia)« als ein zusammenhängendes Ganzes gekennzeichnet. Dieses Schema ist am 10. Februar 1971 allen Bischöfen in der ganzen Welt zur Stellungnahme zugesandt worden.14 Über die daraufhin eingegangenen grundsätzlichen Bemerkungen ist ein ausführlicher Bericht erstellt und veröf­fentlicht worden.15 Darin werden auch die unseren Normenkomplex betref­fenden Argumente Für und Wider in einem eigenen Punkt behandelt;16 darauf ist zurückzukommen. Ab November 1972 sind alle hierdurch aufgeworfenen Fragen in der Spezialkommission LEF in mehreren Sitzungen beraten wor­den.17 Das so entstandene (III.) SchemaLEF von 1976 sowie der dazu gehö­rige Bericht sind jedoch unveröffentlicht geblieben. B. Die Entwicklung nach 1977 Bei den Reformarbeiten hat sich nach und nach der Gedanke immer mehr durchgesetzt, daß es nicht sinnvoll ist, am Ende zwei oder — im Hinblick auf den angestrebten orientalischen Codex — logischerweise gar drei Kataloge grundlegender Rechte und Pflichten der Gläubigen zu haben. II RelatioLEF/1969: II (S. 58). 12 RelatioLEF/1969: III (S. 79). 13 RelatioLEF/1971: (S. 119 f.) 14 Begleitbrief siehe Communicationes 3 (1971) 45 f. 15 Relatio contrahens generales animadversiones ad Schema Legis Ecclesiae fundamentalis ab Episcopis propositas (RelatioLEF/1972): Communicationes 4 (1972) 122-160. 16 RelatioLEF/1972: II n. 6. De iuribus fundamentalibus christifidelium: Communicationes 4 (1972) 142-144. 17 Für unsere Frage vgl. Communicationes 3 (1972) 196-216; 4 (1973) 60-72; 8 (1976) 78-108.

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