Folia Theologica 4. (1993)
Winfried Aymans: Gemeinrechte und Gemeinpflichten aller Gläubigen
GEMEINRECHTE UND GEMEINPFILCHTEN 11 ist das Kapitel I »De christifidelibus omnibus« erstmals in drei Artikel gegliedert, von denen der Art. 2 mit den cann. 9-24 die Überschrift trägt »De christifidelium officiis et iuribus fundamentalibus«. Damit hat diese Sprechweise erstmals in den Text eines Gesetzentwurfes Einzug gehalten. Allerdings ist das weitere Schicksal des SchemaLEF anders als geplant verlaufen. Entgegen allen mit überwältigenden positiven Ergebnissen durchgeführten Konsultationen ist die Lex Ecclesiae Fundamentalis nicht Gesetz geworden. Noch in dem Bericht, der für die Abschlußsitzung der CIC-Reformkommission im Jahre 1981 den Mitgliedern vorgelegt worden ist, wird in den einleitenden allgemeinen Bemerkungen auf den Zusammenhang der Gestalt des CIC mit der LEF hingewiesen und deutlich gemacht, daß die LEF vor oder spätestens zusammen mit dem CIC promulgiert werden muß.24 In diesem Zusammenhang wird jedoch zugleich die Möglichkeit in Betracht gezogen, daß es zur Promulgation der LEF nicht kommen wird, und vorsorglich sind in einem »Appendix« bereits jene Canones zusammengestellt und stilistisch an den CIC angepaßt worden, die im Fall des Falles von der LEF in den Codex verpflanzt werden müssen.25 Darunter sind auch ausnahmslos die cann. 9-24, die in der LEF den Abschnitt »De christifidelium officiis et iuribus fundamentalibus« gebildet haben. Die wirkliche Verpflanzung hat denn auch nicht lange auf sich warten lassen. Schon im sog. »Schema novissimum« des CIC vom Jahr 1982, das in der Folge der Abschlußberatungen der CIC-Reformkommission erstellt und dem Papst am 22. April 1982 zur Promulgation vorgelegt worden ist,26 erscheinen sie in nochmals bearbeiteter Fassung, allerdings mit dem bemerkenswerten Unterschied, daß die Überschrift des betreffenden Titels nunmehr lautet »De omnium christifidelium obligationibus et iuribus«. Auf das Adjektiv »fundamentalis« ist also verzichtet worden. 24 »Relatio complectens Synthesim Animadversionum ab Em.mis atque Exc.mis Patribus Commissionis ad novissimum Schema Codicis luris Canonici exhibitarum, cum Responsionibus a Secretaria et Consultoribus datis« vom 16. Juli 1981 (— RelatioCIC/1981), Nr. 2. 25 RelatioCIC/1981 Nr. 2 Responsum. 26 Codex luris Canonici — Schema novissimum post consultationem S.R.E. Cardinalium, Episcoporum Conferendarum, Dicasteriorum Curiae Romanae, Universitatum Facultatumque ecclesiasticarum necnon Superiorum Institutorum vitae consecratae recognitum, iuxta placita Patrum Commissionis deinde emendatum atque Summo Pontifici praesenta tum. E Civitate Vaticana, 25 Martii 1982. Das Datum des 22. April 1982 für die Übergabe an den Papst nennt die Vorrede zum CIC.