Folia Theologica 3. (1992)

Péter Erdő: Laikale Kirchenämter und kirchliches Arbeitsverhältnis mit besonderer Rücksicht auf Ungarn

114 P. ERDŐ Es bleibt aber notwendig tiefer zu untersuchen, welche die Merkmale der Kirchenämter sind, die irgendeine Beteiligung an der Ausübung der Lei­tungsgewalt erfordern, und Laien zugänglich sind. Nach der durch die Lehre des Konzils begründete Feststellung von Winfried Aymans ist das Kriterium der Unterscheidung zwischen der Beteiligung der Kleriker und der Laien an den drei Diensten die Qualität der Teilhabe. Die Kleriker nehmen die drei Dineste „in der Vollmacht Christi” wahr.10 11 Nach einigen Kirchenrechtlern ist das höchste praktische Kriterium, dass die laikalen Kirchenämter, die irgendeine Ausübung der Leitungsgewalt erfordern, einen Beteiligungscharakter haben und nicht autonom ausgeübt werden können. Der Laie als kirchliche Richter z. B. kann die Sachen als Einzel­richter nicht entscheiden, sondern nur als einer vom Dreierkollegium (vgl. can. 1421 § 2). Giuseppe Dalla Torre spricht in dieser Beziehung übereine nicht vollständige und auf alle Fälle sekundäre und eventuelle Teilnah­me.11 Nach anderen beschränkt sich die Beteiligung der Laien an der Ausübung der Leitungsgewalt nicht notwendigerweise auf untergeordnete und sekundäre Formen.12 Wieder andere Autoren behaupten, dass die Leitungsgewalt vom kirchlichen Recht den Klerikern reserviert ist wegen ihres Zusammenhangs mit der Weihegewalt.13 Man muss dennoch sehen, dass das technische Problem der Merkmale der laikalen Kirchenämter, die eine gewisse Beteiligung an der Ausübung der Leitungsgewalt erfordern, aus der Tatsache stammt, dass die theologische Frage der Beziehung zwischen dem Weihesakrament und der Leitungsge­walt bisher nicht klar und definitiv gelöst wurde, natürlich nicht einmal von der Codexkommission. Diese Frage war sogar eine der schwierigsten 10 Strukturen 374. 11 DALLA TORRE, G., Considerazioni preliminari sui laid in diritto canonico, Modena 1983, 85; PREE, H., Die Stellung des krichlichen Laiendienstnehmers im CIC/1983, in Recht im Dienste des Menschen. Eine Festgabe Hugo Schwen­denwein zum 60. Geburtstag, Hrsg. LÜDICKE, K., - PAARHAMMER, H. - BINDER, D. A., Graz - Wien - Köln 1986, 477, n. 15 („Can. 129 § 2 spricht dem Laien... nicht die Möglichkeit der Teilhabe an der potestas zu, sondern nur die Möglichkeit (kein Recht!) des Mitwirkens (nicht selbständige Träger­schaft, wie etwa der einzelne Laie im Drei-Richter-Kollegium!) an der Ausübung (nicht an der Gewalt selbst!)". 12 BERLINGO, S., 1 laid nella chiesa: AAVV., II fedele cristiano. La condizione giuridica dei battezzati (II Codice del Vaticano II, 6), Bologna 1989, 202. 13 Z. B. URRUTIA, F. J., De normis generalibus. Adnotationes in Codicem: Liber 1., Romae 1983,89.

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