Folia Theologica 2. (1991)
Ernst Pucher: Zum Verhältnis von forum externum und forum internum besonders in der Ausbildung der Kleriker
102 E. PUCHER Can. 239 § 3 Weist auf die Seminar—Statuten hin, die vorzusehen haben, wie der Rektor, die anderen Leiter und Lehrer und die Alumnen selbst an der Seminarleitung, vor allem was die Einhaltung der Seminarordnung betrifft, Zusammenwirken sollen. Wie schon bei can. 243 gesagt, gibt es eine solche Statutenordnung in Wien nicht, wohl aber Seminar-Statuten ad experimentum. Der CIC verwendet im Kapitel über die Ausbildung der Kleriker die termini forum externum — forum internum nicht, wohl einerseits weil die Leitung im Seminar nicht hoheitlicher Natur ist, wie oben schon festgestellt, andererseits es sich hiebei um eine traditionelle, selbstverständliche, vom Kodex vorausgesetzte Unterscheidung handelt Tatsächlich unterscheidet der Kodex aber, wie wir sehen werden, bei den Aufgaben der für die Klerikerausbildung vorgesehenen und zuständigen Organe. Die ratio nationalis, die von der österreichischen Bischofskonferenz beschlossene und vom Heiligen Stuhl auf sechs Jahre approbierte Ordnung für die Priesterausbildung, kennt den Ausdruck forum internum im Zusammenhang mit der Aufgabe des Spirituals sehr wohl.4 Die Ausbildung der Kleriker ist, wie leicht zu verstehen ist, für die Kirche von vitalem Interesse. Es handelt sich um einen äußerst sensiblen Bereich.5 Die Unterscheidung der beiden fora hat in unserem Zusammenhang gerade den Sinn, das Vertrauen junger Menschen in die ihnen zuteil werdende Leitung auf das Ziel des Priestertums hin so gut wie nur irgendwie möglich zu schützen und die aufkeimende Berufung so gut wie möglich zu fördern. 3. Die organe der Klerikerausbildung Es ist die Aufgabe und das eigene und ausschließliche Recht der Kirche, Kleriker auszubilden (can. 232). Daraus ergibt sich die Pflicht und das Recht des Diözesanbischofs (can. 259 § 1), der der eigentliche und erste Kleriker- ausbildner in seiner Diözese, der ihm anvertrauten Teilkirche ist, dafür ernste Sorge zu tragen. Der Diözesanbischof ist das „sogetto principale”, wie ihn Coccopalmerio6 bezeichnet. Im Diözesanbischof finden das forum internum 4 Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz Nr3, 15.4.1989, 36. 5 Mit diesem bedeutsamen Thema befaßte sich auch die Bischofssynode im Herbst 1990. 6 F. COCCOPALMERIO, La formazione al ministero ordinato, in: La Scuola Cattolica 112 (1984) 246.