Folia Theologica 2. (1991)

Ernst Pucher: Zum Verhältnis von forum externum und forum internum besonders in der Ausbildung der Kleriker

FORUM EXTERNUM 103 und das forum externum ihre ursprüngliche Einheit. Der Bischof entschei­det pro foro extemo und pro foro intemo nach seinem besten Wissen und Gewissen. Freilich hat auch der Bischof die Schutznorm des can. 220 zu beachten. Vom Diözesanbischof leiten sich dann die anderen Organe, die in dessen Auftrag wirken, ab.7 a) Die Organe für das forum externum can. 239 § 1 Diese sind der Rektor (bei uns Regens genannt), wenn nötig ein Vize-Rek- tor, dann der Ökonom und ggf. Lehrer der theologischen Disziplinen. b) Organe für das forum internum can. 239 § 2 Wenigstens ein Spiritual (spritus director), auch andere Priester, die vom Bischof für diese Aufgabe bestellt sind. Can. 240 § 1 Die ordentlichen Beichtväter und andere Beichtväter, sowie jeder beliebi­ge Beichtvater nach Wahl des Alumnen. Beachte can. 985: Rektor (und Novizenmeister) dürfen nicht habituelle Beichtväter ihrer Alumnen sein. Can. 246. § 4 Spricht vom moderator vitae spiritualis. Das forum externum im Priesterseminar Rektor, Vize-Rektor, Ökonom und die Lehrer der theologischen Diszipli­nen sorgen für die überprüfbare kontrollierbare Erreichung des Ziels der Klerikerausbildung, nämlich einen Priester heranzubilden, der den Vor­stellungen der Kirche entspricht, der für den Heilsdienst am Volke Gottes geeignet erscheint.8 Um diese Ziel zu erreichen, dient die pastorale und wissenschaftlich-theologische Ausbildung. Die „Nahtstelle” von forum externum und forum intemum und schon letzterem zugehörig ist der Spiritual (spiritus director). 7 S. dazu COCCOPALMERIO bes. 224f. 8 S. dazu can. 1051 bes. Nr.l, wo vom scrutinium der Kandidaten die Rede ist; beachte auch dazu can. 245 § 2; „proprio episcopo tamquam fidi cooperatores adhaereant”.

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