Folia Theologica 1. (1990)

Günter Virt: Ist auf das Gewissen Verlaß?

68 G. VIRT Gute zu tun und das Böse zu meiden sei.10 11 Es ist Nicht-Wiederspruchs- satz der praktischen Vernunft, der besagt, daß eine Handlung nicht unter derselben Rücksicht zugleich gut und böse sein kann. Man könnte diesen Aspekt des Gewissens am ehesten mit "Urgewissen" übersetzen, das nach Thomas unfehlbar ist und nicht irren kann, weil es die prinzipielle Struktur sittlicher Vollzüge überhaupt angibt, der sich keiner entziehen kann.11 Unter "conscientia", das wörtlich übersetzt ''Mitwissen" heißt, versteht Thomas nun das, was wir im deutschen "Funktionsgewissen" nennen. In den ethischen Überlegungen unseres Alltagslebens beziehen wir nämlich alle konkreten sittlichen Entscheidungen und Urteile auf dieses maßgebliche Urwissen um Gut und Böse. Die Überlegungen, die zu dem letzten praktischen Urteil führen "das hier soll ich tun" oder "das hier soll ich meiden", obwohl mich vielleicht danach gelüstet, werden von diesem Urwissen um Gut und Böse geleitet. Wir planen aber nicht nur Entscheidungen in dieser Weise, wir prüfen sie auch und wir kontrollieren unsere Handlungen am Maßstab dieses obersten Prinzips. Diese synthetische oder vermittelnde Struktur sittlichen Planens und Prüfens unserer Handlungen heißt bei Thomas nun "con­scientia", eben "Mitwissen". Daß in diesem Verfahren des In-Beziehung-setzens unseres konkreten Lebensumstände, unserer im Laufe der Lebensgeschichte zugewachse­nen sittlichen Einstellungen und unseres Lebensmöglichkeiten mit dem obersten Prinzip des Urgewissens sich an allen Ecken und Enden Irrtümer einschleichen können, dürfte jedem aus eigener Erfahrung klar sein. Die Streitfrage, ob man im Konfliktfall dem Vorgesetzten - der kirchli­chen Autorität - oder dem Gewissen folgen soll, auch auf die Gefahr hin, daß dieses Gewissen irrt, entscheidet Thomas ganz klar: Der Ge­wissensanspruch bindet, mag er objektiv auch irrig sein. "Lieber auf dem Scheiterhaufen landen als gegen das Gewissen handeln." Freilich kennt Thomas noch nicht die Würde des unüberwindlich irrigen Ge­wissens so wie die Neuzeit. Die Tatsache, daß der Irrtum nun doch ein 10. THOMAS V. AQUIN: Summa theologiae I-II, q 94 a.2. 11. Vgl. THOMAS S.th. I q 79 a 12 und de ver. 16,1.

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