Folia Theologica et Canonica 6. 28/20 (2017)
IUS CANONICUM - Stephan Haering OSE, Joseph Hollweck und sein Werk „Die kirchlichen Strafgesetze“ anmerkungen anlässlich der anstehenden Reform des kirchlichen Strafrechts
JOSEPH HOLLWECK UND SEIN WERK „DIE KIRCHLICHEN STRAFGESETZE“... 2 15 Autoritäten für sein bisheriges Wirken, sondern bedeutete praktische Mitverantwortung für das große Vorhaben. Hollweck besitzt, wie vor allem die Studie von Luciano Musselli gezeigt hat’5, in der Tat einen durchaus bemerkenswerten Anteil am Entstehen des Gesetzbuchs. In den Jahren 1909 bis 1912 hat er sich mehrfach in Rom aufgehalten, um dort unmittelbar an den Arbeiten mitzuwirken. Außerdem war Hollweck nach dem Tode des deutschen Rota-Richters Franz Heiner”1 ( 1849-1919) etwa 1919/20 als künftiger Auditor der Römischen Rota in Aussicht genommen, doch scheiterte dieses Vorhaben, das schon weit vorangebracht war, schließlich an Hollwecks eigenem Sträuben. In seinen fortgeschrittenen Jahren und bei angegriffener Gesundheit wollte er die Last dieser Aufgabe nicht mehr übernehmen und sich wohl auch nicht den Wechsel seines Wohnsitzes von Eichstätt nach Rom zumuten. Die bestehenden gesundheitlichen Probleme veranlassten Hollweck auch dazu, sich im selben Jahr 1920 von den Verpflichtungen seiner Professur entbinden zu lassen.'7 Danach waren ihm noch sechs Lebensjahre gegönnt. 1926 ist Hollweck im Alter von 72 Jahren in Eichstätt verstorben. III. Zum wissenschaftlichen Werk Joseph Hollwecks Was Hollwecks wissenschaftliches Werk im Allgemeinen angeht, ist zunächst einmal der beachtliche Umfang seiner Publikationen hervorzuheben. Allein in dem Jahrzehnt von 1895 bis 1905 sind fünf kirchenrechtliche Monographien von Hollweck erschienen, darunter 1899 das noch näher zu betrachtende Werk über die kirchlichen Strafgesetze. Den Auftakt zu Hollwecks Publikationstätigkeit bildete allerdings eine historische Studie zum bischöflichen Seminar Eichstätt (1888), wahrscheinlich eine Auftragsarbeit anlässlich eines Jubiläums der Einrichtung.'* Das erste ka- nonistische Buch erschien 1895. Es baut auf der in Freiburg vorgelegten Doktorarbeit auf und behandelt die Beziehung des Apostolischen Stuhls zu Stadt und Bistum Rom."* 1897 folgte ein kirchenrechtlicher Kommentar zur neuen gesetzlichen Ordnung des kirchlichen Bücherverbots.4" Anlässlich des Inkraft- 35 36 * 38 39 * 35 Musselli, L.. Il contributo di Joseph Hollweck (wie Anm. 13). 36 Vgl. Zapp. H.. Heiner, Franz, in Lexikon des Kirchenrechts (wie Anm. 3), 1088-1089.-,7 Pastorctl-Blatt des Bistums Eichstätt 67 ( 1920) 104. 38 Hollweck, J.. Das bischöfliche Seminar in Eichstätt. Festschrift zum 50-jährigen Jubiläum seines Bestehens, Eichstätt 1888. 39 Hollweck, J„ Der Apostolische Stuhl und Rom. Eine Untersuchung über die rechtliche Natur der Verbindung des Primates mit der Sedes Romana, Mainz 1895. 411 Hollweck, J., Das kirchliche Bücherverbot. Ein Commentar zur Constitution Leo 's XIII. „Offt- ciorum ac munerum “ vom 24. Januar IR97, Mainz 1897.