Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)

Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee

152 GÉZA KUMINETZ rung von dem, das heisst für das Zusammenhalten der Gesellschaftselemente verantwortlich. Dieser Machtfaktor ist auch dafür verantwortlich, dass dér Staat die Grenzen seiner Zustàndigkeit nicht überschreitet, also dass er die natürlichen Rechte dér vor ihm gefundenen kleiner Gemeinschaften, so die der Familie, der Nation und der anderen voriibergehenden gesellschaftlichen Gestaltungen beriicksichtigt. Das bedeutet auch, dass der Staat eine besonders wichtige Rechtsquelle, aber keine absolute Rechtsquelle ist. Er ist wichtig, sogar in der Ordnung der Natur die wichtigste Rechtsquelle, jedoch erfiillt er seine gesetzgebende, vollziehende, Recht sprechende und verteidigende Rolle nur dann richtig, wenn er das Kódex des Naturrechtes ais eine höhere Rechts­quelle zűr Grundlage und zum Mass seiner Rechtsregelung macht. Dieser Machtfaktor ist dafür verantwortlich, dass die verschiedenen Elemente der Ge- sellschaft zu einer moralischen Einheit werden, das heisst harmonisch neben- und untereinander geordnet werden und ihre Beziehungen ohne Konflikte sein sollen. Zum Erreichen dieses Ziels kann der Sitz der Macht nicht nur Ratschla- ge und Befehle geben, sondern notwendigerweise kann sie im Laufe der Erfiil- lung ihrer Aufgabe auch mit zwingender Kraft (vis coactiva) auftreten. Sándor Horváth. Meister der Skolastik definiert auch die Staatsmacht: „Die Macht ist eine sich aus der Regelung des Willens ergebende geistige und moralische Kraft, die die Elemente der Gesellschaft zu einem organisierten Ganzén knüpft, sie in solcher Eigenschaft zusammenhalt, und sie mit ihrem Befehlswort und den damit verbundenen Anforderungen, aber nötigenfalls auch mit Zwangs- mitteln régiért und zum Ziel des staatlichen Lebens führt.”'7 Da die Entstehung der Staatlichkeit der Gipfel der Entstehung der menschlichen Gesellschaft, eine Art von natürlichem Vorgang ist, ist deshalb ihr Wesen und ihre Daseinsbe- rechtigung in die Ideensamen der Natur kodiert. Deshalb ist Gott nicht die 17 17 Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hi. Thomas von Aquin], Anmerkung 293. und 2. Sehen wir einige, sich auf die Staaten von heute beziehende Feststellungen: „Der Staat ist eine Organisation, die Oberherrschaft iiber einer auf einem be- stimmten Gebiet lebenden Bevölkerung ausübt.” (Antal Visegrády); Der Staat ist eine Gebiets- gemeinschaft, die ausschliesslich über den breitesten, von der internationalen Rechtsge- meinschaft eventuell begranzten Gebiets- und Gegenstandwirkungskreis - Oberherrschaft, von deren Zweigen die Gebiets-, Verteidigungs- und Finanzhoheitsrechte am wichtigsten sind - und zwar iiber einen verhaltnismassig vollkommenen und autonomen (souveránen) Wirkungskreis verfügt.” (Barna Horváth); „Der Staat ist eine kiinstliche gesellschaftliche Organisation, die zum Schütz und Sicherung der innerlichen Ordnung einer bestimmten gesellschaftlichen Ein­heit gegriindet ist, seine Organe, Formen und Wirken durch ein selbstandiges Normensystem bestimmt sind, das die Ausdehnung, die Grenzen, erkannte und versicherte Interessen des Staates festlegt. Die so geregelte Organisation ist ein Staat.” (János Zlinszky) und zum Schluss: Unió stabilis familiarum ac individuorum, in determinato territorio sub eadem suprema auctori­tate aliisque vinculis colligatorum, ad obtinendam illam plenam vitae sufficientiam at tutam iurium fruitionem, quae ad finem completum et perfectum ordinis naturalis convenit.” (Alaphri- dus Ottaviani).

Next

/
Thumbnails
Contents