Folia Theologica et Canonica, Supplementum (2016)

Géza Kuminetz, Aktualitdt der thomistischen Staatsidee

AKTUALITÀT DER THOMISTISCHEN STAATSIDEE 153 direkte sondern nur die indirekte Quelle der Macht.18 Aus dieser These kann auch das erschlossen werden, dass das Problem der Staatsform, des tatsàchli- chen Sitzes der Macht fiir die christliche Philosophic eine nebensachliche Frage ist: „Der einzelne Mensch der verschiedenen Monarchien ist ein ebenso geeigneter Sitz fiir die Gesellschaft, wie die Unzahl der anstandigen Monar­chien. Die Rechte des Entwicklungsvorranges sprechen vielleicht fiir die letz- teren, aber sogar der Vorrang der Daseinsberechtigung spricht viel lauter fiir die monarchia temperata (die wir ohne Schwierigkeit auch monarchia democ- ratisata nennen können) ais fiir die absoluta.19 Das können wir vielleicht mit 18 Bei der Entstehung eines bestimmten Staates spielen die oben erwahnten Ideensamen eine wichtige Rolle, aber auch die vöm Schöpfer aufrechterhaltenen sekundaren Griinde. die geopo- litischen Verhaltnis.se und die bewusste, einen Staat bilden wollende Absicht der staatbildenden Elemente und Völker sind von Bedeutung. Wenn jedoch der Staat einmal schon entstanden ist, hangt er nicht mehr von der Willkür oder Selbstbestimmung der staatbildenden Faktorén ab. „Bei der Staatbildung wirken die Energien und der Wille der Natur, so dass sich das Volk der Staatsmacht, sozusagen dem Hüter der kollektiven Energien und der Macht nicht unterwirft, sondern die Natur unterwirft das Volk der das Gemeinwohl beachtenden Macht. Wie also das Volk bezüglich des Prius (der Prioritát) der Daseinsberechtigung die Staatsmacht ais eine natur- rechtliche Angabe vor sich findet, so entzieht dasselbe Naturrecht bezüglich des Vorrangs der Entwicklung die durch das Volk entstandene Staatsmacht der Eigenmachtigkeit des verander- lichen Volkswillens, und es schützt sie solange, bis sie sich zur Verwirklichung des Gemein- wohls völlig ungeeignet erzeigt.” Vgl. Horváth, S., Szent Tamás állameszméje [Die Staatsidee vom hi. Thomas von Aquinl, 296. 19 Kurz möchten wir hier die wichtigeren Staatstypologien beziehungsweise Staatsformen skizze- ren. Wir folgen den Arbeiten von zwei Verfassern: Péteri. Z., Az. államok rendszerezése [Die Systematisierung der Staaten], in Takács, P., (Hrsg.), Államelmélet [Staatstheoriel (Prudentia iuris 8), Miskolc 1997. 94-121 und Visegrády, A., Jog- és állambölcselet [Rechts- und Staatsphilosophie], Budapest-Pécs 2002. 299-316. Nach der Erbschaft der Menschen des Al- tertums gibt es folgende Staatsformen: I. die Alleinherrschaft (Monarchie), wenn eine Person als Alleinherrschender an der Spitze des Staates steht; die Herrschaft der Minderheitselite (Aris- tokratie) beziehungsweise die der Mehrheit (politeia), all diese Machtfaktoren sind für das Ge­meinwohl tatig, sie habén also eine positive Rolle im öffentlichen Leben. Das Gegenteil von diesen ist 1. die Tyrannie, das heisst die machthaberische Alleinherrschaft, 2. die Oligarchie, die den Interessen der Wenigen dient und 3. die Demokratie, als die den partiellen Interessen dienende Herrschaft des Volks. Wir bemerken, dass das Wort Demokratie in diesem Kontext eine negative Herrschaftsform bezeichnet und bedeutet. Diese dreifache Machtsform ist auch heute nicht anders, also die Feststellung bleibt, weil die Macht entweder von einer Person oder von einigen oder von den durch das Volk delegierten Abgeordneten ausgeubt werden kann. Die Erschaffung der Staatstypologie hangt unvermeindlich von vielen subjektiven Elementen ab, weil es sich hier besonders um eine Weltanschauungserscheinung und die verwickelteste Erscheinung der Gesellschaft, den Staat selbst handelt. Man kann eine das Staatsleben griindlich umfassende Systematisierung nach den folgenden Gesichtspunkten durchführen: 1. Nach dem Rechts- und Organisationsaufbau des Staates können wir sprechen fiber: A) die Monarchie und deren Abarten, so fiber die aa) absolute Monarchie, wenn der Herrscher in einer Person der Besitzer der Macht ist; fiber die ab) standische Monarchie, in der der Herrscher und die Stande (Priestertum, Adel und stadtische Bfirgerschaft) zusammen die Hitter der Macht sind (das ist eine dualistische Auffassung); fiber die ac) konstitutionelle Monarchie, in der die gesetzgebende Macht zwischen dem Herrscher und dem konstitutionell gewahlten Vertretungsorgan verteilt ist, und fiber die ad) parlamentarische Monarchie, in der der Herrscher sowohl in der Ausiibung der gesetzgebenden als auch in der der vollziehenden Macht eine im voraus festgesetzte Rolle

Next

/
Thumbnails
Contents