Folia Theologica et Canonica 5. 27/19 (2016)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Die Dämonenaustreibung (Exorzismus) und ihre Liturgie

DIE DÄMONENAUSTREIBUNG (EXORZISMUS) UND IHRE LITURGIE 49 III. Der Ausführer der Liturgie des Exorzismus In der Kirche ist der Grad der Exorzisten, das heisst der Dämonenaustreiber zwischen den unteren Stufen des kirchlichen Ordens verhältnismässig schnell entstanden.33 Es ist fraglich, ob diese heikle Tätigkeit ein Charisma oder eine Institution sei. Es scheint so. dass sie beides ist, weil der Charisma nach der Auffassung der katholischen Kirche von der Institution bewahrt wird.34 Immer­hin verlangt der Auftrag des Exorzisten entsprechend seinem charismatischen Charakter ganz spezifische persönliche Qualitäten. Nach dem § 2. des Can. 1172 darf mit dieser Aufgabe nur „ein frommer, gelehrter, nüchterner Priester mit einwandfreiem Leben beauftragt werden“15 36, der nach dem Auftrag des ört­lichen Ordinarius handeln kann. Mangels einer solchen Erlaubnis geht der Exorzist gesetzwidrig vor, was mit einer auf Grund des Can. 1384 vorgeführten Strafe gestraft werden kann. Die Erlaubnis gilt für das Gerichtsbarkeitsgebiet des örtlichen Ordinarius, immerhin können auch andere Ordinarien um den Dienst des von einem anderen Ordinarius ermächtigten Exorzisten bitten. Der Dienst des Exorzisten kann auch im Falle von katholischen, nicht katholischen Getauften sogar bei Ungetauften verlangt werden. In diesem letzteren Fall muss die Meinung des Diözesanbischofs erhört werden, beziehungsweise bei den Nicht-Katholikern ist es auch ein Gesichtspunkt, dass diese Personen entspre­chend vorbereitet sind und die Liturgie freiwillig verlangen. Zum Schluss muss bei den Ungetauften auf besondere Weise aufgepasst werden, das Recht der Religionsfreiheit zu respektieren.1'' Der Exorzist macht eine liturgische Handlung, also er geht nicht in seinem Namen sondern im Namen der Kirche vor; er muss die bezüglichen kanoni­schen und liturgischen Vorschriften einhalten. Die spezifischen Aufgaben des Exorzisten müssen wir nach Fabio Fran­chetto37 auf Grund der Durchführung von drei Gesichtspunkten betrachten: bezüglich a) der Liturgie selbst, des Gläubigen und des Diözesanbischofs. A) Bezüglich der Liturgie muss der Exorzist fünf Gesichtspunkte berücksich­tigen: 1 ) er muss mit grösster Behutsamkeit und Klugheit Vorgehen, also er soll es nicht sofort denken, dass es sich sogar bei äusserst schweren Symptomen um eine Besessenheit handelt, beziehungsweise er denke nicht, dass die ihm anver-33 Vgl. Cattaneo, E. (a cura di), / ministeri nella Chiesa antica. Testi patristici dei primi tre se­coli. Milano 1997. 175-180. 34 Vgl. Montan, A., Il ministro: carisma o istituzione?, in Rivista Liturgica 87 (2000) 955-965. 35 Vgl. Brugnotto, G., Commento a un canone. Il ministro del sacerdote esorcista (can. 1172), in Quaderni di Diritto Ecclesiale 23 (2010) 88-94. 36 Vgl. Franchetto, F., Il ministro dell’esorcismo, 38-39. 37 Vgl. Franchetto, F.. Il ministro dell’esorcismo, 49-54.

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