Folia Theologica et Canonica 5. 27/19 (2016)
IUS CANONICUM - Goran Jovicic, Das päpstliche Gesandtschaftswesen während des Zweiten Vatikanischen Konzils
GORAN JOVICIC 1 12 die Patriarchen, auf die Primaten, auf die Bischöfe oder auf jene Männer zu übertragen, die die einzelnen Bischofskonferenzen dazu erwählt haben. Solche Männer wären viel besser vertraut mit der Tradition, Kultur, Sprache und Denkweise der einzelnen Regionen und könnten besser Rom, dem Zentrum und Herzen der Kirche selbst, über die Lage aus dem eigenen Land Bericht erstatten.“22 Mons. Ammann war es ein Anliegen, dass die Kirche mehr ihrer ursprünglichen Sendung entspricht. Er bezweifelte nicht, dass die Institution der Nuntiaturen einmal verdienstvoll war, warf aber die Frage auf. ob sie nicht neu überdacht oder korrigiert werden müsste.23 Bei der gleichen 49. Generalversammlung äußerte sich der melkitische Patriarch Maximos IV. Saigh zu der Rolle der Römischen Kurie in der Regierung der Kirche als einer Institution “von Christus nicht eingesetzten Personen“.24 Mit dieser Formulierung wollte der Patriarch betonen, dass der Papst ausschließlich mit den Bischöfen als Nachfolgern der übrige Apostel zusammen regieren müsse statt mit seiner Kurie. Die Rolle des Bischofskollegiums in der Leitung der Kirche wurde mit Recht im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils aufgewertet. Daher muss man die Bemerkung von Patriarch Maximos IV. wohl in diesem Lichte verstehen. Andererseits ist es notwendig, dass der Papst in der Ausübung seines besonderen Amtes von verschiedenen Organen unterstützt wird wie z. B. von der Römischen Kurie und der Institution des päpstlichen Gesandtschaftswesens. Denn er könnte nur schwer alleine und ohne Hilfe sein Amt im Hinblick auf die Gesamtkirche ausüben. Dabei ist es allerdings wichtig, dass diese Institutionen ihre Macht nicht zentralistisch, sondern streng gebunden an die Weisungen des Papstes im Hinblick auf das Wohl der Gesamtkirche ausüben. Kardinal Marella vertrat in diesem Punkt eine andere Meinung als Patriarch Maximos IV. Seiner Ansicht nach sind die Kurie und die päpstlichen Gesandten im Dienst des Papstes und daher von Nutzen für die Bischöfe. Er verwies während der 60. Generalversammlung (5.11.1963) darauf, dass in der heutigen Zeit das Wirken der Römischen Kurie zugunsten der Bischöfe aufgrund der schnelleren Kommunikationsmöglichkeiten von großem Nutzen ist und diese sich deshalb ein genaueres Bild über die Lage eines Landes machen kann. 22 „Nonne quaerere oportet, utrum advenerit tempus transferendi muñera ecclesiastica-religiosa illorum »represaentantium diplomaticorum« ad patriarchas, primates, episcopos, vel ad illos viros quos singulae conferentiae episcopales ad hoc elegerint? Huiusmodi viri cognoscerent multo intimius traditiones, culturam, linguam, mentem singularium regionum, el melius Romae - in ipso centro ac corde totius Ecclesiae - de conditionibus proprii territorii referre possent.“ AS II. 2, S. 606. 23 Siehe dazu AS II. 2, S. 607-608. 24 Siehe dazu AS II. 2, S. 240.