Folia Theologica et Canonica 5. 27/19 (2016)
IUS CANONICUM - Goran Jovicic, Das päpstliche Gesandtschaftswesen während des Zweiten Vatikanischen Konzils
FOLIA THEOLOGICA ET CANONICA (2016) 103-121 Goran Jovicic DAS PÄPSTLICHE GESANDTSCHAFTSWESEN WÄHREND DES ZWEITEN VATIKANISCHEN KONZILS* I. Die Frage der Vollmachten; II. Die Frage der Notwendigkeit oder des Reformbedarfs der Institution der päpstlichen Gesandten; III. Die Frage der Ausbildung der päpstlichen Gesandten; IV. Die Stellung der päpstlichen Gesandten in den Bischofskonferenzen; V. Die Beziehungen zwischen den Bischöfen und dem Apostolischen Stuhl; Abschluss Im Laufe des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde über das päpstliche Gesandtschaftswesen oft im Zusammenhang mit der Römischen Kurie diskutiert als zwei Institutionen, derer sich der Papst in Ausübung seines Amtes bedient (vgl. cann. 360-361 CIC; can. 48 CCEO). Die Institution der päpstlichen Gesandten wurde dabei nicht ausführlicher behandelt, obwohl manche Konzilsväter die Notwendigkeit nach der Erneuerung oder sogar Abschaffung dieser wichtigen Institution klar zum Ausdruck gebracht haben. Dabei ging es um die Frage der Vollmachten der Bischöfe und der päpstlichen Gesandten, die Frage der Notwendigkeit oder Reformbedarfs und die Frage der Ausbildung und der Intemationalisierung. Darüber hinaus ging es um ihre Stellung zu Bischofskonferenzen, zu der Orts- und Universalkirche und ihre Funktion im Staat-Kirche Verhältnis. I. Die Frage der Vollmachten In der Aula des Konzils wurde von verschiedenen Seiten der Sorge Ausdruck verliehen, die päpstlichen Gesandten könnten der Ortskirche gegenüber mit zu großen Vollmachten ausgestattet sein. Im Hinblick auf die Frage der Vollmachten würdigte der Kurienkardinal Paulus (Paolo) Marella, Präsident der zuständigen Kommission für die Bischöfe, im „Schema decreti de rationibus inter Episcopos et SS. Curiae Romanae Congregationes“ von 21.2. 1962 (deutsch; Diese Untersuchung ist nur ein Teil der Doktorarbeit und beschäftigt sich mit den Vorschlägen und Anmerkungen der Konzilsväter und dem endgültigem Ergebnis des Zweiten Vatikanischen Konzils über unser Thema.