Folia Theologica et Canonica 4. 26/18 (2015)
SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Die Rolle des sakralen Ortes und der sakralen Gemeinschaft in der Pastoration
42 GÉZA KUMINETZ Möglichkeit, er ist jedoch nicht verpflichtet!), dass die Kirche profanem Gebrauch zurückgegeben wird. Mit dieser bischöflichen Anordnung kann die Kirche ihre Weihung oder Segnung verlieren. Sie kann verkauft, gemietet oder zu anderen Zwecken gebraucht werden, angenommen, dass ihre Benutzung nicht als schmutzige Benutzung gilt. Als schmutziger Zweck gilt die Benutzung als Tanzsaal, Markt, Restaurant sowie Theater. Sie kann jedoch als Kino der Pfarrei funktionieren, oder als Gemeinschaftsraum der Diözese, der Pfarrei oder als Museum für Kirchenkunst. 2) Falls andere schwerhegende Gründe (also nicht der ruinische Zustand) dafür sprechen, dass die bestimmte Kirche nicht zu gottesdienstlichen Zwecken gebraucht werden darf, ist ebenfalls der Diözesanbis- chof zuständig, sie profanem Gebrauch zurückzugeben (das ebenfalls kein schmutziges Benutzen sein darf). Vor der Ausgabe dieser Anordnung soll sich der Diözesanbischof den Priesterrat anhören (im vorliegendem Falle kann er ungeachtet der Meinung des Priesterrates entscheiden, angenommen, dass er sich den Rat angehört hat), sowie er soll die Zustimmung derer erhalten, die gesetzlichen Rechte über der Kirche haben (also wenn diese Natur- oder Rechtspersonen nicht zustimmen, ist der Beschluss ungültig). Er muss sich ferner überzeugen, ob die geplante Anordnung dem Heil der Seele keine Schäden verursacht. E. WEITERE, DIE KIRCHEN BETREFFENDEN VORSCHRIFTEN Der feststehende Altar der Kirchen (Can. 1235 § 2) 2. Die Kirche und die Kapelle als spezifische Orte der Taufe (Can. 857). 3. Die zum Kapitel gehörende Kirche: Kathedral- oder Kollegiatkapitel (Can. 503) und Pfarr- und Kapitelkirche zur gleichen Zeit (Can. 510) 4. Kathedralkirche: Weihespendung (Can. 1011 § 1), Exequien für den Bischof (Can. 1178) 5. Pfarrkirche: Taufe und Taufbrunnen (Can. 857 § 2), Eheschliessung (Can. 1118), Exequien (Can. 1177) 6. Kirchenrektorat (Canones 556-563) 7. Die Kirche als spezifischer Ort der Firmung (Can. 881 ) die Kirche und die Kapelle als spezifische Orte für die sakramentalen Beichten (Can. 964) 9. Heilige Bilder in den Kirchen (Can. 1188) 10. Predigt von Laien in den Kirchen und Kapellen (Can. 766) 11. Die Kirchenrektor (Canones 556-563) 12. Beerdigung von Toten in den Kirchen (Can. 1242) 13. Verkauf von Büchern und Zeitungen in den Kirchen und Kapellen (Can. 827 § 4) Die Verpflichtung des Dechantes (Can. 555 § 1 3) 15. Pastoral- visitation des Diözesanbischofs (Can. 683 § 1 ). Abschluss In christlicher Auffassung ist der Begriff des heiligen Ortes nach der Lehre von Christus ganz spezifisch. Seit unser Herr Jesus Christus kann das Heilige und das Profane nicht so separiert werden, wie früher. Trotzdem gelten die Orte in kanonenrechtlichem Sinne des Wortes als heilige Orte, die durch den litui-