Folia Theologica et Canonica 3. 25/17 (2014)

IUS CANONICUM - Bronislaw W. Zubert, OFM, Unctio infirmorum pro infantibus?

140 BRONISLAW W. ZUBERT, OFM daß er sie aufrichte und rette (...), ja sie ermahnt sie, sich bewußt dem Leiden und dem Tode Christi zu vereinigen (...) und so zum Wohle des Gottesvolkes beizutragen” (LG 11,2). Das Konzil begründet seine Aussagen, indem es sich auf die Bibel bezieht, und zwar auf: Jak 5, 14-16; Röm 8, 17; Kol 1, 24; 2 Tim 2, 11-12 sowie auf 1 Petr 4, 13. Die Lehre des Konzils hat auch der neue Ordo unctionis infirmorum n. 6 akzentuiert, indem er deutlich an die Lehre des Tri- dentinums anknüpft (OUI, Praenotanda, 6)19. Aus den obigen Aussagen geht eindeutig hervor, worauf der bereits zitierte Rahner20 angespielt hat: der christologische Aspekt dieses Sakramentes, und zwar dessen Bindung an das Leid und den Tod Christi. Die Krankheit ist eine konkrete Möglichkeit, dank des Glaubens am Leiden und Sterben Christi teil­zunehmen. Das Licht des Glaubens hilft dem Menschen in das Geheimnis des Leidens einzudringen und es mutig zu ertragen. Die Worte Christi erlauben es dem Menschen, die Bedeutung des Leidens zu ergründen und begreifen, was der leidende Mensch für sein Heil und das Heil der Welt tun kann. Der Glau­bensmensch weiß immer, dass er von Christus geliebt wird, der die Kranken besucht und geheilt hat (OUI, Praenotanda, 1 )21. Die hier angeführten Aussagen weisen auch auf den ekklesialen Charakter der Krankensalbung hin: An der Spendung dieses Sakramentes nimmt die ge­samte Kirche teil, die den Kranken dem leidenden und verherrlichten Herrn empfiehlt, während der Kranke zum Wohl des Gottesvolkes beiträgt (vgl. LG 11 ). Die Kirche unterstützt den Gläubigen im Leid, sie segnet und „heiligt” gleichsam seine Krankheit und den potentiellen Tod. und trägt sie vor den Herrn22. „Denn dem Kranken werden sein Glaube und der Glaube der Kirche Heil bringen. Die Kirche schaut ja zurück auf Christi Tod und Auferstehung, woher das Sakrament seine Wirkkraft empfängt (...)” (OUI, Praenotanda, 1, 1223). Die Krankheit wird also zur Heilswirklichkeit, ja zum Heilsmysterium. Die Krankensalbung dient dem Kranken zur Wiedererlangung seiner Gesund­heit, wenn diese seinem geistlichen Heil dienlich ist, sie erfüllt ihn mit Ver­trauen in Gott, stärkt seine Kraft, den Versuchungen zu widerstehen, und er­laubt ihm, die Angst vor dem Tod zu überwinden, und - wenn es notwendig ist - und bewirkt die Vergebung der Sünden. Auf diese Weise ist dieses Sakra­ment eine Vervollständigung der christlichen Sühne und Erneuerung der Taufe im Angesicht des Todes (vgl. OUI, Praenotanda, 6). Für die Gemeinschaft der 19 Mehr dazu vgl. Zubert, B. W., Uncián de enfermos (Sacramentode la Gradano, in Otaduy, J. - Viana, A. - Sedano, J. (dir.), Diccionario General de Derecho Canonico, VII. Pamplona 2012. 733-739, samt der dort angeführten Literatur. 20 Vgl. Rahner, K. Bergend (s. Anm. 95) 113,121,122-123, 124. 21 L. Gerosa, L., Krankensalbung, in: Ahlers, R. - Gerosa, L. - Müller, L. (Hrsg.), Ecclesia a sacramentis. Theologische Erwägungen zum Sakramentenrecht, Paderborn 1992. 75. 22 Ebda., 76.

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