Folia Theologica et Canonica 2. 24/16 (2013)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Erwägungen über die Strafe, mit besonderer Hinsicht auf die Todesstrafe - katholisch Betrachtet

70 GÉZA KUMINETZ schichte gültig waren, nicht mehr in Kraft.98 Das Auslöschen eines erbar­mungslosen Mörders geschieht also bei der Vollstreckung des Urteils schnell und ohne dauerndes Leiden (Erschießen, Hängen, elektrischer Stuhl, Giftinjek­tion). Ein weiterer Gesichtspunkt ist es, dass sich diese Strafvollstreckungen heute nicht mehr vor der Öffentlichkeit sondern unter sogenannten intra- murosen Umständen Vorgehen, sie wühlen also die Menschen nicht so auf, die früher die öffentlichen Hinrichtungen.99 Zum Schluss muss auch daran erinnert werden, auf welche Weise die Nachricht von einem zum Tode Verurteilten empfangen werden soll. In der Hinrichtung müssen wir eine Tatsache der Ge­rechtigkeit, den ernsten und feierlichen Einspruch der verletzten Rechtsord­nung sehen, in der Hoffnung, dass der Verurteilte seine Sünde bereut, sich sei­nem Schicksal ergibt und den Tod so empfängt. Das Leben der Unschuldigen ist nämlich wertvoller als das der Bösen.100 Die Todesstrafe bedeutet auf para­doxe Weise den Schutz des Lebens, weil das Verbrechen gegen das menschli­che Leben nicht straflos werden darf!101 5) Die Todesstrafe ist im Gegensatz zur Vergeltungstheorie, weil die Todesstrafe nach der Vergeltungstheorie auf jeden Fall notwendig ist, unabhängig von ihrer Nützlichkeit. Es gibt nämlich schwere Straftaten, welche die Ordnung der Gerechtigkeit so schwer verletzen, dass sie nur durch die Todesstrafe wiederhergestellt werden kann. Die Auffas­sung berücksichtigt weniger die Schuldigkeit, persönliche Verantwortung, fa­miliäre und gesellschaftliche Verhältnisse des Täters. Obwohl der Mensch nicht als Verbrecher zur Welt kommt, gibt es jedoch in den modernen Gesell­schaften zahlreiche Faktoren, die viele Bürger danach treiben. Wir sollen nur an die Armut, das Ungeschult sein, die verworrenen Familienverhältnisse, die andauernde Arbeitslosigkeit und organisierte Unterwelt denken. Unter solchen Umständen kann die Anwendung der Todesstrafe so Vorkommen, wie das Suchen und Finden eines Sündenbocks für die gesellschaftlichen Probleme, um die öffentliche Meinung zu beruhigen.102 6) Die Todesstrafe hat keine entsprechender abschreckende Kraft. Bezüglich der allgemeinen Prävention hat die Todesstrafe keine durchschlagende Kraft. Das ist ein Irrtum, da jede 98 Einige Hinrichtungsweisen: Enthauptung mit dem Schwert, Rädern, Pfählen, Steinigung, le­bend Begraben, Kreuzigung, in Sack Nähen und ins Wasser Werfen, Verbrennen, Zerstückeln, Zersägen. Vgl. Zlinszky, J., Római büntetőjog [Römisches Strafrecht] Budapest 1991. 78-80; und Eder, L., A halálbüntetés története és ethikai bírálata, 79-80. 99 Hier ist es jedenfalls zu bemerken, dass die Massenkommunikationsmittel heute ausseror­dentlich viele Informationen über Folterungen von Gefangenen, blutige Auflösung von Men­schenansammlungen, Terrorakte und Hinrichtungen berichten. Damit wird die Regel, nach der diese Handlungen nicht vor der grossen Öffentlichkeit geschehen, damit die Blutdurst nicht erhöht wird, in einem bestimmten Sinne ausser Kraft gesetzt. 100 Vgl. Cathrein, V., Erkölcsbölcselet, II. 638. Ein gutes Beispiel dafür ist der bussfertige Räuber, dem Christus versprochen hat, dass er noch am selben Tag mit ihm im Paradies sein wird. 101 Vgl. Tamanti, R., La pena di morte, 391. 102 Vgl. Tamanti, R., La pena di morte, 22-25.

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