Folia Theologica et Canonica 2. 24/16 (2013)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Erwägungen über die Strafe, mit besonderer Hinsicht auf die Todesstrafe - katholisch Betrachtet

71 ERWÄGUNGEN ÜBER DIE STRAFE, MIT BESONDERER HINSICHT... Strafe eine das menschliche Bewusstsein beeinflussende Wirkung, auf konkre­te Weise eine vom Begehen des Verbrechens zurückhaltende Wirkung hat.103 Jeder gesunde Mensch schützt sein Leben und seine zum Leben nötigen Güter. 7) Die Todesstrafe hat keine wiedergutmachende Wirkung, da der Täter nach seiner Hinrichtung nichts mehr wiedergutmachen kann. Oben haben wir schon erwähnt, dass die frühere Lage nicht mehr völlig wiederhergestellt werden kann,104 die Annahme der Strafe, also das Mitfühlen der Schwere des Tates, der Empfang der Strafe als Busse hat jedoch eine wiedergutmachende Wirkung. Dadurch wird die Würde des Täters wiederhergestellt werden. Bei dieser Auffassung ist es natürlich nicht genügend daran zu denken, dass die Strafe auf dem Forum des Rechtes nur soviel bedeutet, dass man die auferlegte Strafe äußerlich erträgt. Es muss in der Strafe auch die Sanktion der moralischen und religiösen Ordnung gesehen werden. Die Verfasser betrachten das heute als eine Motivation von religiösem Charakter, was ahnen lässt, dass die Ethik und Religion auf diesem Gebiet nichts zu suchen ist. Das ist jedoch ein Standpunkt, der bewiesen werden soll. Am Anfang unserer Arbeit haben wir umgerissen, dass die Beantwortung dieser schwierigen Frage ein unvermeidlich philo­sophisches Problem ist, ihr geht also eine optio philosophica fundamentális voraus. Wir haben auch erklärt, dass die katholische Auffassung erörtert wird. Falls andere Auffassungen ihre Argumente auf legitime Weise aufzählen, kön­nen das auch die katholischen Philosophen ruhig tun, wenn die Möglichkeit der verantwortungsvollen Mitteilung von Gedanke und Meinung ein Grundrecht ist. 8) Die Todesstrafe ist zur Selbstschätzung der Gesellschaft nicht unbedingt nötig, es gibt ja auch andere wirksame Arten und Weisen. Das wäre die spe­zielle Prävention, durch welche die Verbrecher separiert werden können. Das ist ein wichtiges Argument gegen die Todesstrafe, es kann jedoch durch den Umstand in bedeutender Weise schwächer gemacht werden, dass die Krimina­lität einen Grad erreicht (denn es gibt keine komplexe Vorbeugung und die schweren Strafen sind nicht proportional, oder die Rechtspflege ist zu vor­eingenommen), dass ein größerer Teil der Gesellschaft seine Freiheitsstrafe verbringen soll. Um auf dieses Problem dringend eine Lösung zu finden, wird ein unvermeidlich erwäg barer Faktor dafür (und die Ausdehnung auf mehrere Tatbestände) auch in der Zukunft die Todesstrafe sein. Die Notwendigkeit der Todesstrafe wird durch die Tendenz der geschichtlichen Praxis widerlegt, nach der immer weniger Verbrechen mit Todesstrafe bestraft worden sind, und auch die Hinrichtungsarten humaner geworden sind. Hier erhebt sich jedoch die Frage, ob die Tendenz der letzten 3-4 Jahrhunderte auch auf allen zukünftigen Zeitalter ausgedehnt werden können. Die Antwort scheint verneinend zu sein, 103 Vgl. Földvári, J., Magyar büntetőjog. Általános rész, 243. 104 Nicht einmal das ermordete unschuldige Wesen kann zurückgebracht das heisst wiedergut­gemacht werden, in dem Sinne mindestens, dass das verlorene Leben nicht mehr zurückgegeben werden kann.

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