Folia Theologica et Canonica 1. 23/15 (2012)

SACRA THEOLOGIA - Géza Kuminetz, Die Tugend des Gehorsams als Grundlage des klerischen das Heißt des kanonischen Gehorsams

34 GÉZA KUMINETZ einsehen (das kann viele Gründe haben: ich bin nicht imstande, ihn aufzufas­sen, ich verwahre mich wegen Leidenschaften, eigennütziger Interessen oder Bosheit, und auf diese Weise verweigere ich den Gehorsam), oder in einem konkreten Falle wird mir die Vernünftigkeit des Befehls, und dass er für mich verpflichtend ist, klar sein. Der Gesetz und der Befehl können übrigens auch sehr vernunftgemäß sein, ungeachtet davon, dass ich das nicht einsehe. Die fünfte Bemerkung bezüglich der Freiheit ist unsere gesellige Natur, und daraus ergibt sich, dass man auch die Freiheit der anderen Menschen zugeben muss, damit man im Zusammenklang mit der Freiheit der anderen auch selbst frei werden kann. Um diese Anforderung verwirklichen zu können, braucht man das ermöglichende und schützende Institutionen, die als die Institutionen der Freiheit angenommen und bezüglich dieser Berufung von ihnen geschätzt werden müssen“.43 Die Freiheit setzt als die moralische und rechtliche Ordnung und das ihr Unterwerfen sein voraus, sie setzt den freien Willen voraus, und das gibt die Daseinsberechtigung des Gehorsams. Die sechste Bemerkung in der Verbindung der Freiheit und des Gehorsams ist es, dass die dialogische Tongebung sowie das partnerische und brüderliche Verhältnis von der Seite des Vorgesetzten und des Untergebenen auf gleiche Weise vorausgesetzt ist.44 Da der Befehl und der Gehorsam korrelative Begriffe sind, ist das Verhältnis des Gebieters (imperator) und des Vollziehers (execu­torj ähnlicher Weise aufeinander angewiesen. Beide sind nötig, um das er­wünschte Ziel zu erreichen. Die siebte Bemerkung ist es, dass das Befehlen und der Gehorsam ihr eigenes Mechanismus nicht nur für die einzelnen Fälle haben, sondern es muss auch in einem breiteren Kontext vorhanden sein. Und das würde die gründliche Be­kanntgabe und Kenntnis der Regierungseinstellung des Gesetzgebers bedeuten. Der Gesetzgeber von einem niedrigeren Rang muss sich der ähnlichen Einstel­lung des Gesetzgebers vom höheren Ranges anpassen, und muss seine eigenen Gesichtspunkte aufgrund der Standpunkte des anderen formen und gestalten. Das bedeutet auf dem Niveau der Diözese das Schaffen und Durchsetzen einer pastoralen Strategie, die sich in eine ähnliche Strategie unter und über den Na­tionen fügt. Das muss man fertig stellen, danach mit dem Volk Gottes, dem Priestertum auch annehmen lassen oder mindestens bekanntmachen. Im Besitz dieser Kenntnis werden auch strengere Befehle, überraschende Versetzungen, 43 Vgl. Erdő, P., Engedelmesség és szabadság az Egyházban az új Kódex szerint [Gehorsam und Freiheit in der Kirche nach dem neuen Codex], in Erdő, P., Az élő egyház joga. Tanulmányok a hatályos kánonjog köréből [Das Recht der lebendigen Kirche. Studien aus dem Bereich des geltenden Kanonenrechtes], Budapest 2006. 129. 44 Jeder Mensch und jeder Christgläubige ist - bezüglich seiner menschlichen Würde - gleich, wessen Grundlage unsere geistliche Beschaffenheit ist oder anders gesagt dass wir Ebenbilder vom Gott sind. Die Sachen der geschaffenen Welt sind Gottes Fussspuren (vestigia Dei), aber der Mensch ist mehr: imago Dei.

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