Folia Canonica 11. (2008)

STUDIES - Géza Kuminetz: Das Wesen und die Bestimmung der Autorität und der Machtz katholisch betrachtet

176 GÉZA KUMINETZ Heilsordnung der Erlösung einzufugen, obwohl sie mehr nicht tun kann, als der Vater oder der Lehrer, namentlich dass sie das ewig widersetzende Indivi­duum zum Wirkungskreis ihrer Autorität zieht. Falls die Kirche die Autorität nach der Wichtigkeit der Erlösung ausüben würde, wäre sie unbegrenzt und so auch tyrannisch. ... in allen Typen der Autorität — entsprechend ihrer Rationa­lität — ist eine Art von begrenzendem Faktor verborgen: bei der Familie setzt die Liebe dem groben Ausüben der Autorität einen Damm entgegen, und in der Schule verhindert die Ehre gegenüber dem potenziellen Wissenschaftler, dass der Lehrer Despot wird. In der spirituellen Gemeinschaft ist die überna­türliche Verehrung des von Gott geschaffenen Geistes der Verbots- bezie­hungsweise Befehlsfaktor, der den Mitgliedern der Kirche, auch den in der Hierarchie oben Befindenden anordnet, miteinander nicht nach der weltlichen Sympathie oder Antipathie umzugehen sondern im Lichte der Erkennung, dass auch der andere Gottes Stempel auf sich trägt”.36 Da die Religion die letzten Fragen beantwortet, die das ganze menschliche Leben, sowohl in seiner hori­zontalen als auch vertikalen Dimension umfassen, ist die Kraftentfaltung und Wirkung der religiösen Autorität deshalb auf indirekte Weise am stärkesten. Trotzdem ist die Autorität und die Macht der Kirche, durch die sie die Gläubi­gen leitet, eine nicht bloss ein äusseres Forum betreffende Frage sondern sie vollzieht sich eigentlich in einem inneren Forum, das heisst auf dem Gebiet des Gewissens: „Die Kirche ist keine äussere sondern eine innere Gemeinschaft, deren Lebenselement nicht das Blut, auch nicht irgendein natürliches Lebens­elixier ist, sondern die auf dem Kreuz erworbene und am Leben erhaltende Kraft von Christus, dem universale principium grationis. Daher kommt, dass sich sowohl die theoretische Leitung als auch die praktische Hinweisung (Gesetzgebung) der Kirche in erster Linie nicht auf die äusseren Verhältnisse der Gläubigen bezieht; sie vermietet ihnen auch nicht nur eine für eine Le­bensweise nach Belieben eingerichtete Wohnung, sondern sie verlangt von ih­nen, ihre Tür mit einem neuen Inneren zu überschreiten und dort im Wasser der Wiedergeburt vollkommen umgeformt ein Leben zu führen, das durch das Blut nicht des alten sondern des neuen Adam ernährt wird. Deshalb umfasst die theoretische Leitung der Kirche die Prinzipien und Grundlagen des Lebens und der Weltanschauung des Menschen. Dabei verlangt sie eine unbedingte Anpassung von seinen Gläubigen. Und das letzte Ziel ihrer Gesetzgebung ist die Vermittlung der Liebe von Christus und Gott. Damit wurde sie beauftragt und das erfüllt sie auch, wenn sie Strafen erteilt und sehr erdgebundene Gesetze bringt. ... Es folgt aus der hierarchisch vorgestellten und bestimmten Gliede­rung der Kirche, dass Christus selbst es war, der dem Recht in der kirchlichen Leben eine Rolle zukommen liess. Es ist auch klar, dass die kirchliche Gesetz­gebung unter dem Schutz von Christus steht und in seiner Autorität geheiligt wird, ihre Unverletzbarkeit und verpflichtende Kraft gewinnt (sanctitas obiec­“ Vgl. MolnAr, Az autoritás és ellenségei, 75-76.

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