Folia Canonica 11. (2008)

STUDIES - Géza Kuminetz: Das Wesen und die Bestimmung der Autorität und der Machtz katholisch betrachtet

174 GÉZA KUMINETZ die Notwendigkeit der Strafe, oder die Kirche den Weg, der die Gläubigen zu Gott führt, nicht ablehnen kann, oder der Wissenschaftler und der Künstler die Wahrheit, Güte und Schönheit auch nicht verweigern kann, kann so sich auch das Militär nicht in in irgedeinen Frieden ergeben. Autorität in dem Staat und zwischen den Staaten: Die Staatsmacht und die staatliche Autorität ist für das zur rechten Zeit und auf die rechte Weise zustan­dekommende harmonische Tätigkeit der schon geschilderten unterschiedli­chen Autoritäten verantwortlich. Der Staat darf also die vor ihm gefundenen kleineren Autoritäten nicht in sich absorbieren, sondern seine Aufgabe ist es eher, die Voraussetzungen zu sichern, zu fördern und zu kontrollieren, die das entsprechende Wirken dieser kleineren Autoritäten versichern. Falls es keine solche letzte immanente koordinierende Autorität gäbe, würden die einzelnen kleineren Autoritäten ihre Aufgaben ohne einen Dirigenten schlechter ver­richten. Wir können aber auch so formulieren, dass der Staat die Aufgabe hat, das Gleichgewicht der Kräfte der Institutionen beziehungsweise der zivilen so­wie religiösen Gesellschaft zu sichern, und das höchste Mittel dazu ist die Regierungsmacht und ihr Ausüben, die Macht des Rechtes. Zu dieser Aufgabe braucht man auf jeden Fall eine Staatsmacht mit entspechender Kraft. Nun ist die Schicksalsfrage, woher die Autorität des Staates und deren Le­gitimität kommen? Die Existenz des Staates ist in die Natur des Menschen hineingeschrieben.32 „Das ist die Voraussetzung für die Selbstregierung, weil das die ideale Situation ist, wenn weder der Staat noch die Person zum Mittel des anderen wird, wenn sich diese Sphären einander im Einverständnis und in Harmonie anpassen”.33 Die Staatlichkeit ist die Erfüllung der Vergesellschaf­tung, ein Zustand, wenn eine Gemeinschaft auch selbst eine moralische Per­son, souverän sein wird, und sie verwirklicht in sich den Sitz der Macht, be­stimmend ihr Ziel, kurz, ist das die Selbstbestimmung des Volkes. Konkreter besteht das im Aufrechterhalten und Fördern des Allgemeingutes. Der Staat hat ferner auch eine bedeutende erziehende Funktion, denn für die Institutionen unter seiner Macht „verfasst er klar die für diese Institutionen bestimmten un­gleichen Aufgaben, die sie im Dienste des Gemeingutes versehen müssen, folg­lich auch die Ungleichheit ihrer Positionen, ihres Wirkungskreises und ihrer 32 Der Grund fur die Existenz des Staates ist nicht der Vertrag zwischen den Staaten (Hobbes und Rousseau), dessen Grundlage entweder die falsche Auslegung der Lehre der Erbsünde (der Mensch ist vollkommen verdorben), oder deren völlige Verneinung gibt. Diese sind mytische, al­so nicht auf den Boden der Wirklichkeit bauende Staatstheorien, und zu ihnen sind auch die heute Mode gewordenen Theorien über das Imperium, über das Blut und die Rasse, über die Maschi­nen- oder Vieharbeit zu zählen. Die Staatlichkeit ist also nicht die Folge der Sünde, sondern sie ist im gcsellschafdichcn Charakter der menschlichen Natur und in ihrer Einstellung zur Autorität zu suchen. Deshalb ist der Staat nicht unmittelbar Gottes Werk sondern nur auf indirekte Weise, er ist das selbstbestimmendc Werk der sog. sekundären und in diesem Fall der staatsbildenden persönli­chen Wesenden. Vgl. Schütz, A., Az államiság dogmatikai gyökere és normája [Die dogmatische Wurzel und Norm der Staatlichkeit], in Id., Őrség, 245-248. 33 Vgl. Molnár, Az autoritás és ellenségei, 123.

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