Folia Canonica 11. (2008)

STUDIES - Géza Kuminetz: Das Wesen und die Bestimmung der Autorität und der Machtz katholisch betrachtet

166 GÉZA KUMINETZ Wenn wir also den Begriff der Autorität und den der Macht definieren wollen, müssen wir vom Begriff der Kraft ausgehen, von der Wirkungskraft, und zwar von der spezifischen, sich nach aussen richtende Tätigkeit der men­schlichen oder göttlichen Person.'7 Der ansehende Mensch übt auch mit sei­nem blossen Blick einen Eindruck aus, er bewegt und spornt einen zur Tat an. Diese Kraftübertragung gibt auch den Stoss, eine Idee oder einen Plan zu über­reichen und zu verwirklichen. In ein eigenartiges Verhältnis kommt der Vert­reter der Autorität, die über die bestimmte Kraft verfügende Person mit der an­deren Person, die diese Kraftwirkung annimmt, also er lässt sich durch jene Kraft leiten, führen und ändern lassen. Diese spezifische Kraftwirkung können wir keinen Zwang nennen. Die Wirkung der Autorität ist also so zu modellisieren, dass sie zur gleichen Zeit eine Wahrheit mitteilt (damit verkürzt sie den Weg, mit dem die Person die gegebene, hier und jetzt zu verwendende Wahrheit auf eine eventuell mühsame Weise entdecken müsste, beziehungsweise teilt sie die zu erlernende und zu assimilierende Wahrheit), deren Rationalität und Würde zum Anneh­men sie auch begründet.17 18 Daraus ergebend „erweist sich die Autorität als ein verschaffender, gewährleistender, verpflichtungübernehmender und vermeh­render Faktor. ... dessen Hauptcharakterzüge die Anlassung, Leitung und die letzte Beendigung und Abschliessung der Spiritualität sind. Bezüglich des Ver­standes und des Willens hat die Autorität denselben Zweck, aber einen unter­schiedlichen Ablauf. Sie will im Verstand Licht machen, und teilt dem Willen Wärme und eine innere Veranlassung mit. Darum nennen wir von diesem Standpunkt aus eine Autorität nicht nur Gott sondern auch die Mittel, mit de­nen er seinen leitenden Einfluss übt. Diese sind die Vernunftsargumente für den Verstand und die Ideensamen (semina virtutum) für den Willen. Unter keinen von ihnen verstehen wir die subjektiven Fähigkeiten (habitus) des Ver­standes und des Willens, sondern die der perzeptiblen Wahrheit zuerst entzo­genen gegenständlichen Urkenntnisse und die leicht erkennbaren Formen des Naturrechtes, die Stimme des synderesis”.19 Die Aufgabe der Autorität besteht letzten Endes darin, die Wirklichkeit darzustellen, unabhängig davon, dass das durch Einsicht oder Zeugnis zustandekommt. Das braucht der Mensch darum, weil er ein entwicklungsfähiges Wesen ist, weil er nicht sich selbst Gesetze ansetzt, sondern das Gesetz in seine Natur geschrieben ist (jetzt denken wir hier vor allem an das religiös-moralische Gesetz), und er muss es richtig und zur rechten Zeit erkennen und befolgen. Das geht nicht von selbst, dabei kommt einem die Autorität als ein äusserer Anstoss zur Hilfe, sie eröffnet der Person die erwünschte Idee, Norm und das begehrte Ideal. Die zum richtigen Han­17 Vgl. HorvAth, S., A pápaság mint a vándoregyház világossága és erőssége [Das Papsttum als Licht und Kraft der Pilgerkirche], in HorvAth, S., Hitvédelmi tanumányok, Budapest 1943, 53. 18 Vgl. HorvAth, S., Emberi és isteni tekintély [Menschliche und göttliche Autorität], in Hitvé­delmi tanumányok, 97. 19 Vgl. HorvAth , Emberi és isteni tekintély, 103—104.

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