Folia Canonica 11. (2008)

STUDIES - Géza Kuminetz: Das Wesen und die Bestimmung der Autorität und der Machtz katholisch betrachtet

DAS WESEN UND DIE BESTIMMUNG DER AUTORITÄT 167 dein nötige innere Veranlassung20 und deren Richtigkeit ist die Gabe von Menschen nur mit ganz ausgezeichneten Begabungen, aber nicht einmal diese Personen hebt dieser Zug über den Mass der Mittelmässigkeit. Deshalb braucht man die Autorität als äussere Veranlassung, die „vor die Person grosse Ideale stellt, und die Massen an die Idee und Verwirklichung des Allgemeinguten angewöhnt. Das ist jedoch die Aufgabe der Autorität auf dem Gebiet der Mo­ral. Im Bewusstsein der sich zum Schlechten zuneigenden Menschheit muss die Sehnsucht des Bestrebens nach dem Guten, nach dem idealen Guten wach gehalten, ihre Trägheit mit grossen Zielsetzungen angespornt werden, und alle Mittel der Veranlassung, sogar der Zwang sind zu verwerden, damit die Auto­rität ihrer Aufgabe entspricht. Die zweckmässige Einstellung des menschlichen Handlens ist die Angelegenheit der Autorität. Dazu dienen die Gesetze, Vor­schriften und Befehle. Die Person, die einen solchen Auftrag und eine solche Macht hat, vertritt das Gesetz, und seine Gesetze und Befehle sind die Mittel, in denen die Kraft der Autorität erschient. Sehen wir von den grossen Zielset­zungen ab, droht uns das Gespenst der Mittelmässigkeit. Sehen wir von den Gesetzen und den zielgesetzten Befehlen ab, ist die Anarchie fertig. Und die Zielsetzung, die Gesetzgebung und das Befehlen kommt aus der Autorität. Sie fasst in Form eines letzten Ziels (finis ultimus in communi et in concreto) das moralische Leben des Menschen zusammen, sie hält die Massen in einer gesell­schaftlichen Gestaltung zusammen. Falls wir die Autorität im Prinzip verwer­fen, proklamieren wir die Unregelmässigkeit, Ungeordnetheit oder Mittelmäs­sigkeit des moralischen Lebens, und auf dem gesellschaftlichen Gebiet melden wir gerade den Konkurs an. Wir sollen also nicht danach streben, die Autorität zu vermindern oder aufzuheben, sondern danach, dass wir ihren Einfluss ver­tiefen und die Hindernisse aus dem Wege entfernen. Wir wiederholen es: die Autorität ist keine Zwangsjacke, sondern ein Wahrheit und Gutes vermitteln­der Faktor. Je mehr Licht und Wärme gibt sie, desto mehr passt ihr der Begriff von Autorität, und man verzichtet gern nach seiner Vernunft auf die Einsicht, und nach seinem Willen auf die rein innere Veranlassung, wenn die Autorität geeignet ist, zum Rechten und Guten zu fuhren”.21 20 Nach Sándor Horváth bedeutet die innere Veranlassung folgendes: „Unter innerer Veranlas­sung verstehen wir den Sclbstentschluss und die Entscheidung, dass ein jeder selbst in jedem einzel­nen Falle sagen soll, was gut und was schlecht ist. Iustus sibi lex. Das wäre der ideale Zustand, was jedoch die Lebensgemeinschaft mit dem besten Guten, die Einheit in der Liebe voraussetzt. Das ist aber nicht das Leben des Durchschnittsmenschen. Daher die Notwendigkeit des Bcfchlwortes der Autorität. Das dient aber nicht dazu, dem Menschen die innere Veranlassung zu ertöten. Die Autorität will nicht zwingen, sondern sie hat das Ziel, dass der Untertan den vorgeschriebenen Be­fehl mit Hilfe von Selbstbestimmung und Sclbstcntschlicssung durchsetzt. Das Ziel des Gesetzes ist die Liebe, die Rechtfertigung in Christus, oder wie Aristoteles sagte, die Erziehung zur Tugend. Wenn also ... das Fehlen der inneren Veranlassung die Notwendigkeit der Autorität begründet, begründet beziehungsweise macht es diese zweitrangige Veranlassung wünschenswert, dass die vorgeschriebene Tat rechte, wahrhafte menschliche Werte vertritt.”. Vgl. HORVÁTH , Emberi és is­teni tekintély, 107, Bemerkung Nr. 1. 21 Vgl. Horváth , Emberi és isteni tekintély, 105-107.

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