Folia Canonica 8. (2005)

STUDIES - Matthias Pulte: Die Instruktion des päpstlichen Rates zur Interpretation der Gesetzestexte, Dignitas Connubii vom 25.1.2005 - die neue EPO zum CIC/1983

DIGNITAS CONNUBH 121 Rechts zum verbindlichen Maßstab der kirchlichen Rechtsprechung zu machen, um auf diesem Weg Recht und Gerechtigkeit in der ganzen (lateinischen) Kirche zu fordern. Daher haben die Rechtsprechung der Rota Romana und der Apostoli­schen Signatur und die authentischen Interpretationen des PCI ihren Nieder­schlag in den Normen der Instruktion gefunden.6 Die Instruktion enthält, wie schon das Primum schema, 308 Artikel in 15 Ti­teln. Bereits der Titel der Instruktion weist daraufhin, welchen tieferen Zweck diese Instruktion, neben der amtlichen Interpretation des geltenden Rechts ver­folgt. Es geht letztlich um den Schutz der Würde der Ehe. In Fortsetzung der päpstlichen Mahnungen in der Rota-Ansprache von 2005, es in den kirchlichen Gerichtsverfahren durch Überdehnung des Rechts nicht zu Fehlurteilen kom­men zu lassen, legt die Instruktion einen Tenor auf die Verbesserung der Beweis­sicherheit in den Eheverfahren.7 Wer sich eine weit reichende Veränderung oder Vereinfachung des Eheprozessrechts der katholischen Kirche erwartet hat, wird wohl enttäuscht sein. Die neuen Normen nehmen direkt Bezug auf die kodikari- sche Gesetzgebung, indem die einschlägigen Bestimmungen des CIC/1983 an den jeweiligen Stellen zitiert werden. Häufig handelt es sich aber auch um die wörtliche Übernahme der bestehenden Gesetzestexte. Zusammenfassend lassen sich drei Regelungszwecke der Instruktion ausma­chen:- die Zusammenführung des bisher verstreuten Eheprozeßrechts,- die amtliche Interpretation bisher streitig diskutierter Normen und- die Vereinheitlichung der Rechtsprechungsmaßstäbe. 6Cf. Interventio dell' Em.mo Card. Julián Herranz, in: www.vatic.va/news_services/bul- letin/news/16098. (...). 7 Cf. http://www.kath.net/detail.php?id=9577: „Heute höre man immer wieder Stimmen, die im Namen pastoraler Notwendigkeiten dafür plädierten, vollkommen missglückte Ehen für nichtig zu erklären. Prinzipiell geht es dabei darum, dass man mit dem Ziel, eine Ehe für niemals existent zu erklären, Gründe dafür sucht, was einem kanonischen Prozess entgegen- steht.“(...) „Auftrag des kirchlichen Prozesses und der Richter ist immer die Suche nach der Wahrheit“, betonte der Papst ausdrücklich. „Oft seien diese Rufe nach schneller Erklärung der Nichtigkeit einer gescheiterten Ehe verbunden mit Aufrufen, als Notbehelf den äußeren An­schein eines Prozesses zu wahren, um so zu verschleiern, dass es zu keinem wirklichen Pro­zess kam. Dass man dann hier nach Gründen sucht, mit denen man die Nichtigkeit einer Ehe begründen kann, widerspricht grundlegenden Prinzipien der Normativität und des Lehramtes der Kirche. Solche Verfahrensweisen sind kirchenrechtlich und moralisch gesehen von sich aus schwer“, so der Papst. Daher könnten sie auf keine Weise „die pastoral gültige Lösung der Probleme sein, die sich aus der Krise der Ehe ergeben“.

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