Folia Canonica 6. (2003)

STUDIES - Nándor Birher: Die Communio als Grund der richterlichen Entscheidung in dem Kirchenrecht

DIE COMMUNIO ALS GRUND DER RICHTERLICHEN ENTSCHEIDUNG 115 II. Die Sakramente und die Kirche Die Handlung wird durch den Begriff der Sakramente sinnvoll. Was bedeutet das genau? Einerseits nur das, dass die Handlung des kirchlichen Richters12 die Geltung der einzelnen Sakramente unmittelbar schützen soll, zum Beispiel die Unauflösbarkeit der Ehe13. All das ist nur der unmittelbare Horizont der Hand­lung, die, obwohl sie auf das endliche Ziel zeigt, nicht gleich mit ihm ist. Auf der zweiten Stufe soll die Handlung des Richters die Kirche als Sakra­ment schützen. Wir müssen auch wissen, dass die Kirche nur im analogen Sinn als Sakrament betrachtet werden kann. Die Lehre des II. Vatikanischen Konzils im Dokument „Lumen Gentium“ beschreibt die Kirche statt mit einer genauen Definitionen mit biblischen Bildern14. Trotzdem behält die Kirche als wesentli­ches Attribut die Analogie mit dem Sakrament: „Die Kirche ist ja in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit.'5 " Solch heiliger Charakter der Annäherung an das Verständnis von Kirche kam zunächst im Textentwurf zu Lumen Gentium nicht vor. Erst nachdem im Jahre 1962 der erste Entwurf vorgelegt worden war, erhob man den Anspruch, dass in­folge der Tradition der Tübinger Schule16 die den heiligen Charakter betonende Bestimmung der Kirche, die von den Patriarchen eingeführt worden war, wieder ausgesagt werden soll. Der deutsche Vorschlag, demzufolge die Kirche mit dem Heil gleichbedeutend sei, ist in dem konzilischen Dokument mit Verfeinerungen erschienen. Einerseits wird der Begriff des Heils bestimmt, der als „signum et instrumen­tum”, anderseits wird die univocität der Kirche und Sakrament eine Analogie, was im Text als „veluti sacramentum“ erscheint. Die Kirche als sichtbare und unsichtbare Gemeinschaft ist noch immer nicht das Endziel, der richterlichen Entscheidung, aber in der richterlichen Entschei­dung darf nicht das Endziel der Schutz der Kirche sein. Auf der dritten Stufe der Deutung, die richterliche Entscheidung über die sichtbare und unsichtbare Gemeinschaft schützt das göttliche Geheimnis, ge­nauer, verwirklicht es in der Welt. All das ist aber nichts anderes, als das Geheim­l2R. BACCARI, 11 sentimento religioso nellinterpretazione del diritto canonici, in Aa.Vv., Studi in onore di Vincenzo Del Giudice, I, Milano 1953, 20. 13 Can. 1056 Essentiales matrimonii proprietates sunt unitas et indissolubilitas, quae in matrimonio Christiano ratione sacramenti peculiarem obtinent firmitatem. 14 LG 6-7. I5LG 1. l6Zum Beispiel: M. J. Scheeben, H. de Lubac, K. Rahner, E. Schillebeeckx.

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