Folia Canonica 5. (2002)

STUDIES - Spyros N. Troianos: Die Entwicklung und der aktuelle Stand des kanonischen Rechts und der Kanonistik in der griechischen Orthodoxie

24 SPYROS N. TROIANOS Darstellung des griechischen Kirchenrechts, die jahrzehntelang das wichtigste Hilfsmittel für Theorie und Praxis bildete. In Christophilopoulos’ Spuren trat nach dessen Emeritierung (1979) der Re­ferent. In meinem Lehrbuch (2. Aufl. 1984) versuchte ich die durch das neue Grundgesetz der griechischen Kirche (1977) eingefuhrten Änderungen darzule­gen. Im Jahre 1982 wurden durch das Hochschulrahmengesetz sämtliche Lehr­stühle gestrichen und durch „Sektoren“ ersetzt. Das Kirchenrecht wurde wegen der starken historischen Prägung seines kanonischen Teils dem Sektor für Rechtsgeschichte zugeordnet. Zuständig sind nun Johannes Konidaris, der sich gegenwärtig für die aktuellen Fragen des Faches interessiert („Handbuch des Kirchenrechts“, Athen 2000), und Wassiliki Leontaritou, die sich mit dem Auf­bau der autokephalen Kirchen des Ostens und ihren Beziehungen untereinander sowie der Geschichte der kirchlichen Rechtsquellen befaßt. Kehren wir aber jetzt zu der Theologischen Fakultät zurück. Professor Ha­milcar Alivizatos pflegte jahrzehntelang (1919-1956) durch zahlreiche Publika­tionen nicht nur das kanonische Recht, sondern auch das gesamte Kirchenrecht. Ich beschränke mich auf einige Titel: „Der Gmnd der Streitigkeiten hinsichtlich des Osterfestes im 2. Jahrhundert“ (1911), „Die westliche Kirche in Griechen­land“ (1912), „Die kirchliche Gesetzgebung des Kaisers Justinian I.“ (1913), „Die Kirchenpolitik des griechischen Staates“, „Die Oikonomia nach dem kano­nischen Recht der Orthodoxen Kirche“ (1949). Nach der Emeritierung von Alivizatos blieb der Lehrstuhl für kanonisches Recht eine Zeitlang vakant. Schließlich übernahm ihn Konstantin Mouratidis, zu­nächst als Universitätsdozent und dann als Professor (1959-1985). Er zeichnete sich durch ein sehr umfangreiches Werk aus. Hier sind die Titel seiner wichtigsten Arbeiten: „Die klösterliche Gehorsamkeitspflicht in der alten Kirche“ (Diss., 1956), „Das Wesen und die Verwaltungsform der Kirche nach der Lehre von Jo­hannes Chrysostomos“ (1958), „Differenzierungen, Verweltlichung und neue Entwicklungen im Recht der Römisch-katholischen Kirche“ (1961), „Christozen- trische Pastorallehre in den asketischen Schriften Basilius’ des Großen“ (1962), „Die Beziehungen zwischen Kirche und Staat vom orthodoxen Standpunkt aus unter Berücksichtigung der neueren Tendenz in der Ekklesiologie und der Staats­rechtslehre“ (1965). Nach der Umstrukturierung der Universität im Jahre 1982 (Hochschulrah­mengesetz) wurde das kanonische Recht der Abteilung für Sozialtheologie zu­geordnet. Die Vorlesungen werden von Panagiotis Boumis und Panagiotis Chri- stinakis (beide seit 1982) gehalten. Um ihre Lehrverpflichtungen besser erfüllen zu können, haben beide Kollegen die entsprechenden Hilfsmittel geliefert: Bou­mis’ Kanonisches Recht ist 2000 in 3. Aufl. erschienen; Christinakis behandelte eher spezielle Fragen des Kirchenrechts (1985, 1989, 1993).

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