Folia Canonica 5. (2002)

STUDIES - Spyros N. Troianos: Die Entwicklung und der aktuelle Stand des kanonischen Rechts und der Kanonistik in der griechischen Orthodoxie

KANONISCHES RECHT UND KANONISTIK IN DER GRIECHISCHEN ORTHODOXIE 25 II. Universität Thessaloniki (Rechtswissenschaftliche FAKULTÄT UND THEOLOGISCHE FAKULTÄT) Die Universität Thessaloniki wurde Mitte der zwanziger Jahre ins Leben ge­rufen. Die Juristische Fakultät ist seit dem akademischen Jahr 1930/31 im Be­trieb. Bei der Planung dieser Fakultät hatte man zunächst auf das Kirchenrecht verzichtet. Dennoch wurde später (1939) ein entsprechender Lehrstuhl gegrün­det, aber der regelmäßige Unterricht fing erst nach dem Krieg, im Jahre 1946, an. Da die Versuche, einen Professor für Kirchenrecht zu wählen, erfolglos blieben, haben die Vorlesungen für längere Zeit Vertreter anderer Fächer gehalten: 1940-41 Gregor Kassimatis (Bürgerliches Rechts), 1946-1964 und 1966-1970 Charalambos Phrangistas (Zivilprozeßrecht), 1970-1981 Konstantin Babouskos (Bürgerliches Rechts). 1964 wurde Panagiotis Papagiotakos auf den Lehrstuhl berufen. Er befaßte sich jahrelang als Anwalt mit der kirchenrechtlichen Praxis und zeichnete sich durch ein umfassendes Werk aus. Zu nennen sind vor allem die zwei Bände eines unvollendet gebliebenen „Systems des in Griechenland geltenden Kirchenrechts“ mit dem kirchlichen Strafrecht und dem Recht der Mönche. Leider konnte er nur zwei Jahre lang seine Lehrverpflichtungen wahmehmen, weil er 1966 nach kurzer Krankheit gestorben ist. Schließlich übernahm das Fach im Jahre 1982 der seit 1981 habilitierte Cha­ralambos Papastathis, dessen Interesse hauptsächlich den Quellen des Kirchen­rechts im osteuropäischen Raum, auf Athos und in Zypern einerseits und der Ge­staltung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche und der Gewährleistung der Religionsfreiheit andererseits galt. Bei der Lehre wird er von Kyriakos Ky- riazopoulos und Konstantin Polyzoidis unterstützt. Die Theologische Fakultät der Universität Thessaloniki wurde 1942 im Be­trieb genommen, aber erst 1951 wurde ein Professor des kanonischen Rechts ge­wählt, nämlich der Metropolit Anthimos (Siskos) von Nubien (des Patriarchats von Alexandreia). Er las bis zu seinem Tod (1958) und hinterließ den ersten (einzi­gen) Band seines „Kanonischen Rechts und Kirchenrechts der Orthodoxen Kir­che“ (Thessaloniki 1957). Nachfolger des Metropoliten Anthimos wurde der (da­mals noch) Archimandrit Jeronymus Kotsonis, der 1967 wegen seiner Wahl zum Erzbischof von Athen zurücktreten mußte. Seine Hauptwerke sind „Die Intercom- munio mit den Gläubigen der anderen Konfessionen“ und die „Oikonomia in der Orthodoxen Kirche“. Nach Kotsonis’ Rücktritt übernahm das kanonische Recht der bis dahin Dozent der Liturgik Panteleemon Rodopoulos, später Metropolit von Tyroloe und Serention (des Ökumenischen Patriarchats). Seine Lehre systemati­sierte er in seinem „Kanonischen Recht“. Im Jahre 1982, bei der Reorganisation der Theologischen Fakultät in zwei Abteilungen, setzte Metropolit Panteleemon seine Vorlesungen an der Abtei-

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