Folia Canonica 5. (2002)
STUDIES - Ivan Zuzek: Der Beitrag von Carl Gerold Fürst zur Revision des CICO
FOLIA CANONICA 5 (2002) 211-230 IVAN ZUZEK DER BEITRAG VON CARL GEROLD FÜRST ZUR REVISION DES CODEX IURIS CANONICI ORIENTALIS Festrede, gehalten anläßlich der Überreichung der Festschrift zu seinem 70. Geburtstag. Universität Freiburg, 7. Februar 2003. I. die Ernennung zum Konsultor; II. Die Arbeit bei der „prima recognitio” der Canones „De magisterio ecclesiastico”; in. Die Arbeit am ersten „Schema de SANCTIONIBUS POENALIBUS IN ECCLESIA”; IV. TEILNAHME IM JAHRE 1980 AN DEN COETUS SPECIALES „DE OFFICIIS ECCLESIASTICIS, DE NORMIS GENERALIBUS, DE PERSONIS PHYSICIS ET IURI- DICIS, DE POTESTATE REGIMINIS”; V. TEILNAHME AN DER „DENUA RECOGNITIO” DER SCHEMATA DES KÜNFTIGEN CCEO; VI. DIE ARBEIT DES „COETUS DE COORDINATIONE” DES ORIENTALISCHEN Codex; VII. Der Beitrag zum „Coetus de expensione observationum”; VIII. Teilnahme an der Plenaria der Mitglieder der Kommission vom 3.-14. November 1988; IX. Der Dank des Papstes; Epilog. Als Mitte Juni 1972 die „Pontificia Commissio Codicis Iuris Canonici Orientalis Recognoscendo”errichtet wurde, erhielt sie den Auftrag, den Codex iuris canonici orientalis zu überprüfen, „sowohl in den schon in Kraft getretenen Teilen, als auch in den übrigen, schon fertiggestellten, aber noch nicht promulgierten, im Licht vor allem der Dekrete des II. Ökumenischen Vatikanischen Konzils”. Zur „Leitung der Kommission wurden berufen” - wie es in dem diesbezüglichen Schreiben des Kardinalstaatssekretärs Jean Villot vom 10. Juni 1972 steht - Kardinal Joseph Parecattil als Präsident, Erzbischof Ignazio Mansourati als Vizepräsident- (der in Rom de facto „präsidierte, da ja der Präsident in Indien residierte) - und der hier sprechende als Pro-Sekretär. Man wisse, daß ich zu dieser Zeit Rektor des Päpstlichen Orientalischen Instituts war, also eine Stellung innehatte, die eher „inkompatibel” mit der des Sekretärs eines Dikasteriums der Römischen Kurie war. Das dürfte eine Erklärung für die Bezeichnung „Pro-” sein, die allerdings in der Folge (22. Oktober 1977) ohne jedes Zutun meinerseits beseitigt wurde. Als Mitglieder der Kommission wurden an erster Stelle „alle orientalischen Patriarchen” ernannt, darüber hinaus sechs Kardinäle und elf orientalische Bischöfe, also im ganzen 23 Personen. Ihre Namen wurden im L ’Osservatore Romano vom 16 Juni 1972 publiziert, aber nicht in den Acta Apostolicae Sedis. Der Historiker wird in diesen Acta auch vergeblich irgendeine Mitteilung über die