Folia Canonica 5. (2002)
STUDIES - Ivan Zuzek: Der Beitrag von Carl Gerold Fürst zur Revision des CICO
212 IVAN ZUËEK Errichtung dieser Kommission - allerdings auch nicht über die Errichtung der Kommission für die Revision des CIC - suchen. Diese Lücke ist an sich doch etwas störend. Die Kommission war allerdings anfangs „verstümmelt”. Es fehlten die Konsultoren, ohne die man nicht zur Revision des Codex schreiten konnte. Es ist ja bekannt, daß, was den Text dieses revidierten Codex betrifft, die Mitglieder de facto in ihre wahre Funktion erst eintreten konnten, nachdem dieser auf der Ebene der Sachverständigen - Konsultoren erarbeitet war, sei es in seinem ersten Entwurf, sei es in seiner „denua recognitio”, die nach einer umfassenden Begutachtung durch den ganzen orientalischen Episkopat stattfinden sollte. Es war demnach die erste - auch in einem eigenen „Appunto” des Staatssekretariats angezeigte - Pflicht der Kommission, die orientalischen Hierarchen einzuladen, die Namen der von ihnen gewünschten Personen vorzuschlagen, damit man dem Papst eine Liste von Personen, im allgemeinen Klerikern, zur Ernennung als Konsultoren der Kommission vorlegen könne. Ein solches Kollegium von Konsultoren zu bilden, war eine recht mühsame Aufgabe, vor allem weil man sich außer den für ein solches Amt nötigen kanonistischen Kenntnissen vor Augen halten mußte, daß in der Kommission alle orientalischen Kirchen vertreten sein sollten, und zwar in einem Gleichgewicht, auch einem numerischen und, soweit möglich, auch paritätischen; dabei sollte aber die Gesamtzahl von 70 Konsultoren, die auch in den ersten Monaten von 1973 seitens des Staatssekretariats festgesetzt worden war, nicht überschritten werden. Die zweite Pflicht betraf die Formulierung der „Principi direttivi”, der „Leitenden Grundsätze”, an die sich die Konsultoren bei der Formulierung der Texte des künftigen orientalischen Codex — der damals noch unter der Bezeichnung „Codex Iuris Canonici Orientalis” (CICO) lief-, zu halten hätten. Diesbezüglich gelangte die Leitung der Kommission zunächst in’eine gewaltige „Sackgasse”. Man wußte ja, daß die „Principia”, die „Leitenden Grundsätze” für den lateinischen Codex, auf einer Bischofssynode (30 September - 4. Oktober 1967) formuliert worden waren, während die orientalische Kommission für sich nur erwarten konnte, daß dies in einer Plenaria, also einer Vollversammlung der Mitglieder der Kommission, geschehen könne, die einen von dafür vorgesehenen Arbeitsgruppen, Coetus genannt, erarbeiteten Vorschlag zu approbieren hätte, in Arbeitsgruppen also, die jedoch damals ja noch gar nicht existierten. Es war also eine sehr glückliche Entscheidung, gefallen am 19. Juni 1972 in der ersten Sitzung der Leitung, an Stelle der noch nicht vorhandenen Konsultoren die kurze Zeit vorher (am 7. Juli 1972) errichtete Kanonistische Fakultät des Päpstlichen Orientalischen Instituts einzuladen, ein ersten Entwurf über diese Prinzipien zusammenzustellen, „so daß” - wie es im entsprechenden Protokoll heißt - „sobald die Sachverständigen und Konsultoren” - anfangs dachte man an zwei Kategorien, ‘periti’ und ‘consultores’, eine Idee, die sich aber sehr bald als nicht prakti-