Folia Canonica 4. (2001)

STUDIES - Helmut Pree: Nichtterritoriale Strukturen der hierarchischen Kirchenverfassung

NICHTTERRITORIALE STRUKTUREN 39 Die Zugehörigkeit zu dem betreffenden Ordinariat ist durch die im Errich­tungsdekret näher definierte Rituszugehörigkeit und den Wohnsitz in dem betreffenden Land kraft objektiven Rechts bestimmt und von einem freiwilligen Beitritt unabhängig.73 Der Zweck des Ordinariats ist der Vollzug der Sendung der Kirche im ganzen, nicht ein kirchlicher Teilzweck. Am rechtlichen Charakter als Teilkirche kann meines Erachtens kein Zweifel bestehen. e) Personalprälaturen Ce. 294—297 CIC bilden das Rahmengesetz, das einer verschieden akzentu­ierten Ausgestaltung einzelner Personalprälaturen breiten Raum lässt.74 Im folgenden kann nur die universalrechtliche Struktur des Rechtsinstituts behan­delt werden, nicht die bislang einzige bestehende Personalprälatur „Sanctae Crucis et Operis Dei”.75 76 Die Zuständigkeit zur Errichtung einer Personalprälatur liegt beim Ap. Stuhl, der zuvor die betroffenen Bischofskonferenzen anhört (c. 294 CIC). Der Prälat hat die Rechtsstellung eines Ordinarius (c. 134 § 1 CIC) mit potestas ordinaria propria und hat für die Prälatur die Stellung eines ordinarius proprius (c. 295 CIC). Er hat nur die in c. 295 genannten und in den Statuten näher spezifizierten Vollmachten, wird aber im universellen Kirchenrecht nicht dem Diözesanbi- schof im Sinne von c. 381 § 2 CIC gleichgestellt. Die Prälatur kann (nach Maßgabe des Statuts) Inkardinationsverband sein: Der Prälat besitzt das Recht, ein nationales oder internationales Seminar zu errichten und Alumnen zu inkardinieren. Für die Inkardinierten ist der Prälat hinsichtlich der geistlichen Ausbildung und Spiritualität sowie hinsichtlich des Unterhalts verantwortlich (c. 295 §§ 1 und 2 CIC). Die inkardinierten Kleriker verbleiben Weltkleriker; sie üben ihren Dienst stets innerhalb einer Teilkirche aus, zu deren geistlichem Wohl die besonderen pastoralen oder missionarischen Werke betrieben werden. Sie gehören zum Presbyterium der Diözese ihres Nr. 49 § 1 ; Pastor Bonus Art. 80; Directorium Ecclesiae Imago (Anm. 41) Nr. 172, vgl. auch Nr. 190; Instructio Pastoralis Migratorum Cura der SC Ep (1969) Nr. 16 § 3; implizit in Communionis notio Nr. 16. 75 Errichtet durch die Ap. Konst. Ut sit: AAS 75 (1983) 423-425. 76 Dies entspricht der konziliaren Vorgabe in PO 10 und in ihrer Ausführung ES I Nr. 4 und darüber hinaus der Gesetzessystematik im C/C/1983. Trotz aller Kritik ander Systematik des CIC insgesamt (vgl. J. M. Gonzalez del Valle, La sistematica del nuevo codigo de derecho canonico, in lus Canonicum 25 [1985] 13-28) und hinsichtlich der Einordnung der Personalprälatur im besonderen (vgl. E. Molano, Las opciones sistematicas del CIC y el lugar de las estructuras jerárquicas de la Iglesia, in lus Canonicum 30 [1993] 465-477, insbesondere 472—176), kann an folgender Entscheidung des Gesetzgebers nicht vorbei gegangen werden: Im Schema C/C/1982 waren die Personalprälaturen noch im Liber II pars II „De constitutione hierarchica” als Titulus IV (cc. 573-576 CIC) eingefügt und wurde die Zugehörigkeit der Laien kraft Vertrages als „incorporatio" (c. 575) bezeichnet. Diese beiden

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