Folia Canonica 2. (1999)

PROCEEDINGS OF THE INTERNATIONAL CONFERENCE. - Viktor Papež: Die Ehe der getauften Nichtglaubenden - Ein theologisch-juristisch-pastorales Problem in der Kirche Heute

310 VIKTOR PAPEZ und macht ihn zunichte. Man hat einen entschlossenen Wunsch, eine nicht-sa­kramentale Ehe zu schließen; die Person beabsichtigt etwas anderes als jene natürliche Einrichtung, welche zur sakramentalen Würde erhoben wurde; es fehlt dem Partner jenes Minimum an Intention, welches für die Feier der Ehe vorgeschrieben ist. Man verlangt nicht, daß die Heiratenden eine positive bewußte Intention haben, die sakramentale Ehe zu schließen; es ist ausreichend, daß sie diese nicht ausschließen, daß sie positiv und bewußt die natürliche Realität anstreben, welche durch den Willen Christi unter Getauften zur Würde des Sakraments erhoben wurde. Der Irrtum in bezug auf die sakramentale Würde führt nicht zur Nichtigkeit des Konsenses, sofern man den allgemeinen Willen hat, eine echte Ehe zu schließen. Es ist anzunehmen, daß ein solcher allgemeiner Wille auch bei den nichtglaubenden Partnern existiert, wenn sie zur christlichen Trauung schreiten80. Die Nichtigkeit der Ehe könnte, immer in bezug auf den Mangel an Glauben, vom Gesichtspunkt der Bedingung (sofern du glaubst) analysiert werden, was allerdings kaum zutrifft81; der arglistigen Täuschung {dolus) in bezug auf die Qualität des Glaubens, welche aufgrund des Mangels daran, schwerwiegend das eheliche Leben stört82; vom Irrtum über die Eigenschaften der Person (den Glauben), welche direkt und vorwiegend angestrebt wird83. Das Wissen oder die Annahme, daß die Ehe aufgrund des Mangels an der Intention, das Sakra­ment zu empfangen, nichtig sei, schließt nicht notwendig den ehelichen Konsens aus84; und nicht einmal das Unwissen allein, daß die Ehe zwischen zwei Getauften Sakrament ist, kann ein Grund für die Nichtigkeit der Ehe sein85. IV. SCHLUSS Die Problematik der Ehen von getauften Nichtglaubenden ist sehr komplex, und zwar sowohl vom theologischen, juristischen und pastoralen Gesichtspunkt; die Probleme wurden nicht definitiv gelöst, sondern die Tür blieb für weitere Vertiefungen und für die Suche nach Lösungen offen. Es ist in der Tat schwierig, mit theologischer, juristischer und pastoraler Präzision die Bedeutung des „getauften Nichtglaubenden” in bezug auf das Sakrament der christlichen Ehe zu definieren. Was den Mangel an Glauben betrifft, so kann man tatsächlich 80 Pompedda, Fede e sacramento (nt. 53), 61—65; Z. Grocholewski, L’errore circa l'unità, l’indissolubilità e la sacramentalità del matrimonio, in Aa.Vv., Error determinans voluntatem (Studi giuridici 35), Città del Vaticano 1995, 13-21. 81 CIC c. 1102. 82 CIC c. 1098 83 CIC c. 1097 § 2. 84 CIC C. 1100. 85 Faltin, L’esclusione (nt. 17), 38-39.

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