Folia Canonica 2. (1999)
PROCEEDINGS OF THE INTERNATIONAL CONFERENCE. - Viktor Papež: Die Ehe der getauften Nichtglaubenden - Ein theologisch-juristisch-pastorales Problem in der Kirche Heute
DIE EHE DER GETAUFTEN NICHTGLAUBENDEN 303 1) Der Glaube derjenigen, die den Ehebund schließen, wird für die Gültigkeit der Ehe verlangt. Die Sakramentalität der Ehe hängt nicht nur vom objektiven Faktor — der Taufe — ab, sondern auch von der subjektiven Disposition, vom Glauben. Man müsse den sakramentalen „Automatismus” überwinden. 2) Die einfache Bitte, die Ehe in der Kirche zu feiern, ist nicht notwendigerweise bereits ein Zeichen für den persönlichen Glauben; dahinter kann auch eine Motivation rein sozialen und von der Umgebung beeinflußten Charakters stehen. 3) Die Mindestintention der Brautleute, das zu tun, was die Kirche tut, wird für die Gültigkeit des Sakraments verlangt, scheint jedoch bei denjenigen, die den Ehebund eingehen, aber ohne Glauben sind, gegenwärtig zu sein. 4) Es erscheint notwendig, die Lehre der Kirche in bezug auf die Unauflöslichkeit und die absolute Einheit zwischen Vertrag und Sakrament bei den Getauften zu analysieren. Das „institutum naturae” verwandelt sich in ein Sakrament aufgrund der Vollmacht Christi und auch aufgrund der persönlichen Bereitschaft der Brautleute (Glaube, Intention). Den getauften Nichtglaubenden müßte man die Möglichkeit gewähren, eine gültige nichtsakramentale Ehe zu schließen. 5) Es wurde eine Änderung des c. 1012 C/C 1917 vorgeschlagen: anstatt zu behaupten, „inter baptizatos” müßte man sagen „inter credentes”. Die „Propositiones” der Synodenväter berühren die Lehre der Kirche über die Ehe und bringen juristische und pastorale Konsequenzen mit sich. Es ist unmöglich, die Pastoral zu ändern, sofern man nicht die Lehre und die darauf aufbauende Norm ändert44. 3. Das Apostolische Mahnschreiben „Familiaris consortio” (FC) Dieses Dokument Johannes Pauls II. ist eines der größten und wichtigsten Lehrdokumente in der Geschichte der Kirche über Ehe und Familie45. Es ist ein Dokument, welches „die lebendige Sorge der Kirche für die Familie” zum Ausdruck bringt und „Richtlinien für einen erneuerten pastoralen Einsatz in diesem grundlegenden Sektor des menschlichen und kirchlichen Lebens”46 bieten will. Die Synodenväter schlugen dem Papst 43 „Propositiones” vor, von denen zahlreiche in den endgültigen Test von „Familiaris consortio” Eingang fanden. Es bestehen zwei Ausnahmen: 1) Die Vorschläge über die Zivilehe; der Papst bietet eine klare Antwort auf das Problem, welches heute sehr ausgedehnt und komplex ist47; 44 Perez, El matrimonio (nt. 20), 317-320; Faltin, L’esclusione (nt. 17), 12-13. 45 N. MARTIN, Familiensoziologische Überlegungen im Anschluß an das Apostolische Schreiben ‘Familiaris Consortio’ Johannes Pauls II., in Anthropos 1 (1985) 31. 46 Familiaris consortio, n. 2.